Pharmazeutisches Recht

Einstellung einer Nutzenbewertung – Bedaquilin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. September 2014 (BAnz AT 02.09.2014, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Nutzenbewertung von Bedaquilin im Verfahren nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 21. August 2014 abgedruckt.**

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.