Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VII: Irbesartan und Telmisartan

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 4. September 2014 (BAnz AT 04.09.2014, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen mit den Wirkstoffen Irbesartan und Telmisartan“ vom 19. Juni 2014 abgedruckt.**

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