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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Stellungnahmeverfahren
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 4. September 2014 (BAnz AT 04.09.2014, B2) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. August 2014 abgedruckt.**
Folgende Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie werden eingeleitet:
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage IX
- Festbetragsgruppenbildung
- Gentamicin, Gruppe 1, in Stufe 1 (Eingruppierung einer neuen Darreichungsform „Infusionslösung“)
- Protonenpumpenhemmer, Gruppe 1, in Stufe 2 (Eingruppierung eines neuen Wirkstoffs „Dexlansoprazol“ und einer neuen Darreichungsform „Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung“)
- Acetylsalicylsäure und Kombinationen von Acetylsalicylsäure mit Antacida bzw. Puffersubstanzen, Gruppe 1, in Stufe 3 (Eingruppierung einer neuen Darreichungsform „überzogene Tabletten“)
** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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