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Trickreiche Wege gegen den Mindestlohn

Unbezahlte Überstunden, mehr Scheinselbstständigkeit

Ab 1. Januar 2015 greifen die von Schwarz-Rot garantierten Mindestlöhne. Davon profitieren vor allem Menschen im Friseurhandwerk, im Baugewerbe beziehungsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe – theoretisch. Längst haben Arbeitgeber Schlupflöcher entdeckt, um Mindestlöhne auszuhebeln.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erhalten Angestellte ab dem Jahreswechsel mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Bereits heute befürchten Gewerkschaften, Arbeitgeber könnten diesen Wert unterlaufen: durch Überstunden, aber auch durch mehr Scheinselbstständigkeit. Mittelständische Firmen ohne Betriebsrat sind besonders gefährdet. Schon jetzt haben sie Strategien gegen Mindestlöhne entwickelt.

Mehr arbeiten für das gleiche Geld

Einige Beispiele: Laut Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) leisten bereits heute eine Million Menschen mit Gehältern unter 8,50 Euro pro Stunde Mehrarbeit. Das Fatale daran: Sie bekommen ihre Überstunden nur in Teilen oder schlimmstenfalls gar nicht ausgezahlt. Diese Tendenz könnte sich jetzt weiter ausbreiten. Experten fordern deshalb, auch Kleinbetriebe müssten Arbeitszeiten von Angestellten dokumentieren. Entsprechende Befürchtungen hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auch bei Minijobbern, die maximal 450 Euro im Monat erreichen. Um Lohnuntergrenzen zu erreichen, würde mit Sicherheit an der Stundenzahl herumgedoktert, so ein Sprecher. Im Friseurhandwerk, hier gelten bereits Mindestlöhne, haben Chefs andere Strategien entwickelt: Um nicht mehr zu zahlen, werden Vollzeitstellen kurzerhand in Teilzeitjobs umgewandelt. Angestellte erhalten ihre Überstunden gar nicht vergütet – oder werden eben schwarz bezahlt. Auch beim Stücklohn, wie ihn manche Zeitungszusteller bekommen, fehlen klare Regeln zur Umrechnung in Stundenlöhne. Im Bau- und im Reinigungsgewerbe wiederum nimmt die Zahl an Scheinselbstständigen rapide zu.

Wenig Handhabe

Viele Strategien – ein Leitsatz: Wer als Arbeitgeber den Mindestlohn unterläuft, macht sich strafbar, falls es zur Anzeige kommt. Angestellte werden sich aber in vielen Fällen nicht melden. Sie haben Angst um ihren Job oder verstehen das deutsche System nicht, allein schon wegen fehlender Sprachkenntnisse. Experten fordern deshalb flächendeckende Vor-Ort-Kontrollen, auch in Kleinbetrieben. Viel Erfolg werden die Fahnder nicht haben. Laut Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt es beispielsweise allein in Berlin 10.000 Gastronomie- und Hotelbetriebe. Die Wahrscheinlichkeit, hier erwischt zu werden, geht gegen null. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber bessere Kontrollmechanismen etabliert. 

Michael van den Heuvel

 

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