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IBAN und BIC: Seit August nur noch Sepa | Winthrop heißt jetzt Zentiva | Erneut „Ring frei“ für die PiDaNa®

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IBAN und BIC: Seit August nur noch Sepa

Seit dem 1. August dürfen Unternehmen und Vereine Lastschriften und Überweisungen in Euro nur noch im neuen Sepa-Format mit der 22-stelligen IBAN und der elfstelligen BIC tätigen. Wer noch nicht umgestellt hat, muss mit Gebühren der Bank rechnen. Für Verbraucher gilt eine längere Frist bis zum 1. Februar 2016. Die neuen Regelungen gelten in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Eigentlich sollte Sepa schon zum 1. Februar 2014 in Kraft treten. Im Januar wurde die Frist aber um sechs Monate verlängert. So sollten mögliche Risiken von Zahlungsunterbrechungen begrenzt werden. Zumindest in Deutschland ist die Umstellung auf Sepa weitgehend abgeschlossen. Im Juni waren laut Bankenverband 92,7 Prozent aller Überweisungen Sepa-Überweisungen. Bei Lastschriften lag der Sepa-Anteil bei 84 Prozent.

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Winthrop heißt jetzt Zentiva

Die Sanofi-Tochter Winthrop Arzneimittel GmbH hat ihren Namen geändert. Generika und OTC werden ab sofort unter dem Namen Zentiva Pharma GmbH geführt. Die neue Gesellschaft habe alle Rechte und Pflichten von Winthrop übernommen, teilte Sanofi mit. Auf die bestehenden Geschäftsverhältnisse habe die Umbenennung keine Auswirkungen. In den Apotheken-Softwaresystemen ist seit dem 1. August Zentiva als Hersteller anstelle von Winthrop gelistet. Die bisherige Herstellernummer (17635) bleibt jedoch dieselbe. Alle Winthrop-Präparate behalten ihre ursprüngliche Produktbezeichnung und damit auch ihre Pharmazentralnummer bei. Dies gilt sowohl für das generische als auch für das OTC-Portfolio. Auf einigen Packungen finden sich also – wie schon zuvor – beide Namen. Die Winthrop-Rabattverträge laufen ebenfalls unter dem neuen Namen unverändert weiter. Mit der Umbenennung will Sanofi das Generika-Geschäft und das OTC-Segment bündeln.

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Erneut „Ring frei“ für die PiDaNa®

Die Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der PiDaNa® durch den Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur facht das politische Ringen um ihre Freigabe erneut an. „Ich erwarte, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe die Befreiung von der Verschreibungsplicht per Verordnung nun umsetzt“, erklärte die Berichterstatterin für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt im Gesundheitsausschuss, Mechthild Rawert (SPD). Der EMA-Ausschuss nahm das in Deutschland nicht erhältliche Notfallkontrazeptivum Norlevo®, dessen Zusammensetzung der der PiDaNa® entspricht, unter die Lupe – im Hinblick auf den Hinweis, dass bei Frauen über 75 kg die Wirkung vermindert sei und das Präparat ab einem Körpergewicht von über 80 kg gar nicht mehr wirke. Nach Auswertung aller verfügbaren Daten kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die aktuelle Studienlage eine solche Einschränkung für Levonorgestrel nicht rechtfertige. Immer wieder hätten die „Gegner der Rezeptfreiheit“ dieses Argument aufgetischt, kritisiert Rawert. „Mit diesem Mythos ist jetzt Schluss.“ Fakt sei, dass Levonorgestrel ein geeignetes Notfallkontrazeptivum sei. Von Gröhe erwarte sie daher, dass er die Befreiung von der Verschreibungspflicht endlich umsetze. Alles andere lasse die wissenschaftliche EMA-Bewertung nicht zu.

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