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Ab November wird es individuell
Keine einheitlichen EC-Cash-Gebühren mehr
Ab dem 1. November muss laut der „Lebensmittelzeitung“ jeder Händler seine EC-Cash-Gebühren individuell aushandeln. Eine einheitliche Gebühr, wie es sie derzeit gibt, hatte das Bundeskartellamt untersagt. Damit aber nicht 400.000 Händler mit 2000 Banken verhandeln müssen, sollen Konzentratoren Angebot und Nachfrage bündeln. Auf Händlerseite können das beispielsweise Verbände oder EC-Cash-Netzbetreiber sein, aufseiten der Kreditinstitute die Verbände der Banken und Sparkassen, aber auch Einzelinstitute.
Wer die Kosten für die notwendigen technischen Umstellungen tragen soll, war lange unklar. Dazu hat sich mittlerweile die Deutsche Kreditwirtschaft, die die Interessen der Kreditinstitute vertritt, bereit erklärt. Sie will auf eigene Kosten eine technische Lösung entwickeln und die notwendigen Systemanpassungen realisieren. Ob das bis zum gesetzten Termin gelingt, ist fraglich. Ab Oktober soll ein entsprechendes Abrechungsmodul zur Verfügung stehen. Testphase und Integration müssten also in einem Monat über die Bühne gehen – in den Augen von Branchenkennern ein ambitioniertes Projekt.
Den deutlich einfacher umzusetzenden Vorschlag der Kreditinstitute, die EC-Cash-Gebühr für den Lebensmittel- und Drogeriehandel pauschal auf 0,2 Prozent abzusenken, hatte das Bundeskartellamt zuvor abgelehnt, obwohl dieses Vorgehen den Plänen für eine Deckelung der Kartengebühren von EU-Kommission und -Parlament entsprochen hätte.
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