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Pharmazeutisches Recht
Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch
Vom 11. Juni 2014 (aus BAnz AT 09.07.2014, B5)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Durch die Fachausschüsse Analytik und Herstellungsregeln der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere Entwürfe zu Monografien, Herstellungsregeln, einem Arzneiträger und Hilfsstoff und einer Allgemeinen Methode erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Revidierte Monografien
Atropa bella-donna Rh
Bellis perennis
Bryonia cretica ferm 33b
Convallaria majalis
Croton tiglium
Echinacea purpurea
Mandragora, ethanol. Decoctum
Revidierte Allgemeine Methode
H 2.2.3 Bestimmung der Härte nach Mohs
Revidierter Arzneiträger und Hilfsstoff
Hefe
Revidierte Herstellungsvorschriften
Herstellungsvorschriften 33 a–f
Herstellungsvorschriften 34 a–i
Herstellungsvorschriften 35 a–c
Herstellungsvorschrift 36
Herstellungsvorschriften 37a–b
Herstellungsvorschrift 51
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 12. September 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 09.07.2014, B5)
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