Pharmazeutisches Recht

Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch

Vom 11. Juni 2014 (aus BAnz AT 09.07.2014, B5)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Durch die Fachausschüsse Analytik und Herstellungsregeln der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere Entwürfe zu Monografien, Herstellungsregeln, einem Arzneiträger und Hilfsstoff und einer Allgemeinen Methode erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monografien

Atropa bella-donna Rh

Bellis perennis

Bryonia cretica ferm 33b

Convallaria majalis

Croton tiglium

Echinacea purpurea

Mandragora, ethanol. Decoctum

Revidierte Allgemeine Methode

H 2.2.3 Bestimmung der Härte nach Mohs

Revidierter Arzneiträger und Hilfsstoff

Hefe

Revidierte Herstellungsvorschriften

Herstellungsvorschriften 33 a–f

Herstellungsvorschriften 34 a–i

Herstellungsvorschriften 35 a–c

Herstellungsvorschrift 36

Herstellungsvorschriften 37a–b

Herstellungsvorschrift 51

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 12. September 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 11. Juni 2014

65.1.02 - 3660 - H7425 - 272248/14

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung

Prof. Dr. Broich

 

*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 09.07.2014, B5)

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