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- DAZ 27/2014
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Adexa-Info
60 Jahre Tarifarbeit, 60 Jahre berufliche Interessenvertretung
Am kommenden Samstag feiern wir in Hamburg das 60-jährige Jubiläum der Apothekengewerkschaft. Am 21. Juni 1954 wurde sie unter dem Namen „Bundesverband der Angestellten in öffentlichen Apotheken“ (BVA) auf dem Deutschen Apothekertag in München gegründet. Seitdem sind neue Berufsgruppen, neue Kammerbezirke und neue Aufgaben dazugekommen und integriert worden. Auch der Name hat sich vor zehn Jahren geändert. Doch die zentrale Aufgabe unserer Gewerkschaft ist in diesen 60 Jahren gleich geblieben: gute Arbeitsbedingungen für die Angestellten durch gute Tarifverträge sicherzustellen.
Seit 1954 sind insgesamt 30 Rahmentarifverträge und 49 Gehaltstarifverträge abgeschlossen worden. Denn ohne ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die öffentlichen Apotheken ihre wichtige Aufgabe in der Gesellschaft nicht wahrnehmen. Ohne sie kann die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die dazu nötige persönliche, qualifizierte Beratung nicht aufrechterhalten werden.
„Ein Arbeitnehmer ist auf die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft angewiesen, wenn er im sozialen Bereich angemessen und schlagkräftig repräsentiert sein will“, so der Bundesgerichtshof zur Funktion der Tarifvertretung der Mitarbeiter. ADEXA sorgt im Übrigen durch eine professionelle Rechtsberatung und den gewerkschaftlichen Rechtsschutz dafür, dass die Mitglieder ihre tariflichen Ansprüche auch durchsetzen können.
Es ist letztlich für beide Seiten – Angestellte wie Arbeitgeber – besser, wenn Standards für Gehälter und Rahmenbedingungen festgelegt sind. Das gibt Planungssicherheit und beugt Streitigkeiten vor.
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