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Gröhe bleibt bei PiDaNa® hart
Erneute Verordnungsvorlage ohne Bundesrats-Forderung
Die EU-Richtlinie war eigentlich bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umzusetzen. Dazu sollte die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Hinblick auf die EU-weite Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen geändert werden: Verordnungen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz sollten den in Deutschland ausgestellten (zahn-)ärztlichen Verschreibungen gleichgestellt sein, sofern sie die Angaben nach § 2 Absatz 1 AMVV und somit ihre Authentizität verifizierende Angaben enthalten und von (zahn-)ärztlichen Personen stammen, die in ihrem Mitgliedstaat zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sind. Für Medizinprodukte sollten entsprechende Regelungen eingeführt werden.
Der Bundesrat stimmte der Verordnung Anfang November 2013 auch zu – allerdings mit der Änderungsmaßgabe, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Doch: Diese Forderung „ging über die Zielsetzung der ausschließlichen Umsetzung der EU-Richtlinien hinaus und wird unterschiedlich bewertet“, erklärt Peter Altmaier (CDU), der als Chef des Bundeskanzleramts formal für die Vorlage zuständig ist. „Daher kann die Verordnung nicht in dieser Form verkündet werden.“
Da die Frist zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Regelungen bereits verstrichen und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, bitte er nun erneut um die Zustimmung des Bundesrates. Abzuwarten bleibt, wie der Bundesrat damit umgehen wird.
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