Pharmazeutisches Recht

Zwei Nutzenbewertungennach § 35a des SGB V

Im Bundesanzeiger vom 27. Februar 2014 (BAnz AT 27.02.2014; B2 und B3) sind zwei Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) abgedruckt.*

  • Ponatinib (B2, vom 23. Januar 2014)
  • Vismodegib (B3, vom 6. Februar 2014)

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