Pharmazeutisches Recht

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfeh-lungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 11. Februar 2014 (aus BAnz AT vom 26. Februar 2014, B6)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen (Anlage#).

Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie hat mehrere Entwürfe für die Aufnahme in das Deutsche Arzneibuch empfohlen: eine neue Monographie und drei neue Reagenzienbeschreibungen.

Neue Monographie

Siegesbeckienkraut

Neue Reagenzien

4‘-O-β-D-Glucosyl-5-O-methylvisamminol RN

Kirenol RN

Prim-O-glucosylcimifugin RN

Die Entwürfe werden hiermit bekannt gemacht.

Stellungnahmen zu den Entwürfen für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 28. April 2014 einschließlich

an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 11. Februar 2014 65.1.02–3660–7424–73319/14 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger

 

#Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 26.02.2014, B6*).

*Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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