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Pharmazeutisches Recht
Deutsches Arzneibuch
Vom 11. Februar 2014 (aus BAnz AT vom 26. Februar 2014, B6)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen (Anlage#).
Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie hat mehrere Entwürfe für die Aufnahme in das Deutsche Arzneibuch empfohlen: eine neue Monographie und drei neue Reagenzienbeschreibungen.
Neue Monographie
Siegesbeckienkraut
Neue Reagenzien
4‘-O-β-D-Glucosyl-5-O-methylvisamminol RN
Kirenol RN
Prim-O-glucosylcimifugin RN
Die Entwürfe werden hiermit bekannt gemacht.
Stellungnahmen zu den Entwürfen für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 28. April 2014 einschließlich
an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
#Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 26.02.2014, B6*).
*Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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