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- AZ 26/2014
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Steuer
Mit dem Handwerker Steuern sparen
„Private“ Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen mindern Steuerlast
Hintergrund: Jeweils 20 Prozent der für Handwerker beziehungsweise Gärtner & Co in Rechnung gestellten Beträge können die ans Finanzamt zu entrichtende Steuer mindern:
- bei den Handwerkern begrenzt auf 1200 Euro im Jahr
- bei haushaltsnahen Dienstleistungen können es wesentlich großzügigere (bis zu) 4000 Euro sein, die die Überweisung an das Finanzamt mindern.
„20 Prozent von ...“ bedeutet natürlich, dass dann, wenn der jeweilige Höchstbetrag in Anspruch genommen werden soll, für Handwerkerarbeiten wenigstens 6000 Euro im Jahr aufgewendet werden müssen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar bis zu 20.000 Euro.
Und die Grundregel, dass es sich nicht um ein „Steuergeschenk“ handelt, das unabhängig von der persönlichen Situation der einzelnen Bürger zusteht, sondern von der Steuerschuld heruntergerechnet wird, hat zur Folge: Je geringer die Steuerschuld des „Auftraggebers“, desto geringer die Steuerersparnis – bis hin zum völligen Ausfall für diejenigen, die gar keine Steuern zahlen, etwa Rentner: Wer keine Steuern zahlt, kann keine Steuern „sparen“ ...
Beispiele
Eine Familie bezahlt für Handwerkerleistungen in ihrem Privat-haushalt 4000 Euro im Jahr. Angenommen, die Steuerbelastung für die Auftraggeber betrüge vor der Anrechnung des Steuerbonus
a) 0 Euro,
b) 600 Euro und
c) 2200 Euro,
dann ergäbe sich für den grundsätzlich abziehbaren Betrag von (4000 € x 20 =) 800 Euro in den vorgenannten Beispielen:
a) 0 Euro – also keine „Ersparnis“, da ohnehin steuerfrei,
b) 600 Euro – also unterm Strich komplette Steuerfreiheit,
c) 800 Euro – also die höchstmögliche Steuerersparnis.
Entsprechendes gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung durch eine Agentur oder selbstständigen Fensterputzer; die bereits erwähnte Gartenpflege; Kinderbetreuung oder Pflege- und Betreuung durch einen Pflegedienst.
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