Gesundheitspolitik

Jubiläum der Festbeträge

Ist die Festbetragsregelung eine Erfolgsstory?

BERLIN (lue) | Vor 25 Jahren wurde die Festbetragsregelung eingeführt. Die Festbeträge stellen die Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel dar, bis zu denen die Kassen die Kosten übernehmen. Sie sollen dazu beitragen, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln dauerhaft finanzierbar bleibt. Die erzielten Einsparungen belaufen sich dem GKV-Spitzenverband zufolge mittlerweile auf 6,9 Mrd. Euro jährlich. Doch gerade die neuen Festbeträge zum 1. Juli lösen Kritik aus. Auch Apotheker fürchten Lagerwertverluste und Diskussionen über Aufzahlungen.

Mit den Festbeträgen sei ein Instrument geschaffen worden, um den teils „überzogenen Preisvorstellungen der Pharmaindustrie dauerhaft und effizient“ entgegenzuwirken, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Und das ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität. Er schwärmt: „Die Festbetragsregelung allein hat sich über viele Jahre schon als Erfolgsstory entwickelt. Jetzt in Kombination mit dem weiteren Instrument der Erstattungsbeträge ist ein System entstanden, das noch schlagkräftiger eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherstellen kann.“

Tatsache ist: Die Festbetragsregelung hat sich über das letzte Vierteljahrhundert als wirksam erwiesen. Zusammen mit den zahlreichen zusätzlichen Sparinstrumenten, die in den letzten Jahren im Arzneimittelbereich eingeführt wurden, wurde allerdings eine Preisspirale nach unten in Gang gesetzt. Man denke an Rabattverträge oder Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Diese Entwicklung schmeckt allerdings nicht jedem.

Aktuelle Kritik

Gerade bei der aktuellen Festbetragsanpassung, die ab dem 1. Juli gilt und für einige Wirkstoffgruppen neue, abgesenkte Festbeträge vorschreibt, ist wieder Kritik laut geworden. Insgesamt 13 Festbetragsgruppen sind von dieser jüngsten Anpassung betroffen. Zudem gelten für sechs weitere Wirkstoffe erstmals Festbeträge. Die Verbände der Pharmahersteller machten ihren Unmut bereits deutlich – nicht zuletzt, da ihnen nur sechs Wochen – statt wie bisher die gewohnten zwei Monate – Vorlauf für die Umstellung eingeräumt wurden.

Auch die BasisApotheker um den Detmolder Apotheker Gunnar Müller kritisierten das Vorgehen des Spitzenverbandes. Nicht nur das Ausmaß der Absenkung sei „außergewöhnlich“, ebenso die Art und Anzahl der betroffenen Wirkstoffgruppen. Wenn die betroffenen Hersteller ihre Preise nicht senken, müssen Kassenpatienten ab dem 1. Juli die Differenz des Abgabepreises zum Festbetrag selber bezahlen. Die BasisApotheker befürchten „erhebliche Diskussionen“ mit den Patienten. Sie fordern die Standesvertretung daher auf, eine Kampagne zu starten, mit der die Kunden über das Vorgehen der Kassen informiert werden. Wenn die Hersteller jedoch ihre Abgabepreise senkten, könne es zu „erheblichen Lagerwertverlusten“ für Apotheken kommen. 

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