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Gesundheitspolitik
GKV-Finanzreform beschlossen
Große Koalition bleibt dabei: Impfstoff-Rabattverträge nur noch mit zwei Anbietern
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Einkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen paritätisch. Für letztere bleibt dieser Beitrag fest. Dagegen müssen Arbeitnehmer künftige Kostensteigerungen über einen prozentualen Zusatzbeitrag allein schultern. Dies soll die Beitragsautonomie der einzelnen Krankenkassen stärken. Der bisherige mitgliederbezogene Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten fällt dafür weg, ebenso der pauschale Zusatzbeitrag. Gleichzeitig soll durch eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs die Zielgenauigkeit der Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, verbessert werden.
Transparente Zusatzbeiträge
GKV-Versicherte haben weiterhin ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden. Die Kassen müssen ihre Mitglieder sowohl über den Zusatzbeitrag als auch über das Kündigungsrecht in gesonderten Anschreiben informieren. Überdies sind sie verpflichtet, auf die günstigere Konkurrenz hinzuweisen – wenn auch indirekt. Der GKV-Spitzenverband soll künftig im Internet ein Vergleichsportal betreiben, aus dem hervorgeht, welche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erhebt. Auf dieses Informationsangebot ist von den Kassen hinzuweisen. Unter Protest der Kassenseite brachten die Regierungsfraktionen noch einen Tag vor der abschließenden Lesung im Bundestag einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Dieses Vorgehen soll die Krankenkassen motivieren, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut wirtschaften und zugleich eine gute Versorgung anbieten. Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte: „Wir gehen davon aus, dass bis zu 20 Millionen Versicherte finanziell entlastet werden können.“ Denn finanziell gut dastehende Kassen werden den sinkenden Beitragssatz im kommenden Jahr nicht komplett durch Zusatzbeiträge ausgleichen müssen.
Opposition: Versicherte einseitig belastet
Harald Weinberg (Linke) erklärte hingegen: „In der Summe werden die Versicherten bis 2020 150 Milliarden Euro mehr zahlen müssen als die Arbeitgeber.“ Denn längerfristig dürften die Zusatzbeiträge steigen. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink warf insbesondere der SPD unsoziale Politik vor. Gemeinsames Anliegen von Opposition und SPD im Bundestagswahlkampf sei die Rückkehr zu einer paritätischen Finanzierung gewesen – nun würden Versicherte einseitig belastet.
Neues Qualitätsinstitut
Das GKV-FQWG schafft überdies die Voraussetzung für die Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Das Institut soll messbare Kriterien für die Qualität von Therapien und Diagnosen entwickeln und
Qualitätsvergleiche der Krankenhausleistungen veröffentlichen.
Ferner kann sich die unabhängige Patientenberatung (UPD) auf mehr Förderung freuen.
Nicht zuletzt zieht das Gesetz einen Schlussstrich unter exklusive Rabattverträge über Impfstoffe für Schutzimpfungen. Krankenkassen müssen künftig mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern je Versorgungsregion einen Vertrag abschließen. Dadurch soll eine höhere Versorgungssicherheit bei Lieferschwierigkeiten eines Herstellers gewährleistet werden.
Das Gesetz muss nun erneut den Bundesrat passieren – seiner Zustimmung bedarf es aber nicht. Die Regierungsfraktionen hatten die zuvor geäußerten Einwände der Länder – sie wollten unter anderem stärker in die Aufgaben des geplanten Qualitätsinstitutes eingebunden werden – weitgehend zürückgewiesen.
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