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- DAZ 6/2013
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ADEXA Info
Alles richtig erfasst?
Allerdings sollten Sie jetzt bei Ihrer Lohnabrechnung die Angaben zu Steuerklasse, Freibeträgen, Religionszugehörigkeit etc. überprüfen, da es mitunter zu Fehlern kommen kann. Änderungen müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen, ebenso eventuelle Freibeträge, da diese nicht automatisch übernommen wurden (siehe Kasten).
Wenn Sie für das vergangene Jahr eine Steuerrückzahlung erwarten, macht es Sinn, die Steuererklärung so bald wie möglich anzugehen. Als Arbeitnehmer können Sie dazu die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.
Vorteil für ADEXA-Mitglieder
Lohnsteuerhilfevereine können die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner beraten und unterstützen. Für ADEXA-Mitglieder entfällt dank einer Kooperation die Aufnahmegebühr, wenn sie sich für die Mitgliedschaft in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine entscheiden, die im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) zusammengeschlossen sind. Der Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne zusätzliche Kosten. Die Mitgliedsbeiträge sind außerdem als Steuerberatungskosten in vielen Fällen steuerlich abzugsfähig.
InternetInfos und Vordruck für Änderungsanträge oder eine Abfrage der ELStAM: Weitere Infos unter www.adexa-online.de im Mitgliederbereich oder per E-Mail an die Hauptgeschäftsstelle: info@adexa-online.de |
Michael van den Heuvel
Dr. Sigrid Joachimsthaler
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