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DAZ aktuell
Wipig fordert Honorar für Präventionsleistungen
Koalitionsvertrag verspricht Präventionsgesetz
Apotheker setzten den gesellschaftlichen Präventionsauftrag schon länger in unterschiedlichen Projekten erfolgreich um, betont WIPiG-Sprecherin Cynthia Milz: Beispielsweise Ernährungskonzepte in Schulen und Kindergärten, Fachkräfteschulungen in Pflegeheimen zur korrekten Arzneimittelanwendung und Betriebsvorträge zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Für die im Koalitionsvertrag genannten Lebenswelten, in denen Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt werden sollen, habe die Apothekerschaft also schon heute passende Angebote.
Aufnahme in GKV-Leitfaden Prävention
Damit die Patienten nicht mit den Kosten belastet werden, so Margit Schlenk, Mitglied des Wipig-Direktoriums, „fordern wir eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung“. Dafür müssten Apotheker als Leistungserbringer in den GKV-Leitfaden Prävention aufgenommen werden. „Unser Ziel ist es, alle zu erreichen, die Hilfe bei der Umsetzung einer gesunden Lebensweise brauchen. Die Apotheke ist dafür eine leicht zugängliche Anlaufstelle. Dadurch können wir die anderen Akteure im Gesundheitswesen ideal ergänzen.“
Das Wipig wurde von der Bayerischen Landesapothekerkammer im Jahr 2007 mit der Intention gegründet, den Präventionsgedanken in Gesellschaft und Politik zu fördern. Das Institut arbeitet Aktionspakete aus, stellt sie Apotheken zur Verfügung und unterstützt diese bei der Durchführung der Präventionsmaßnahmen. „Dabei haben wir umfangreiche Prüfschritte zur Qualitätssicherung“, erläutert Schlenk. Auch die Evaluation sei wichtig. So sei etwa der Nutzen des Konzepts „Herzensangelegenheit 50+“ zur Vorbeugung von Herzinfarkt in einer Studie belegt worden.
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