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- DAZ 49/2013
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DAZ aktuell
Und wieder keine Einigung
Erneut Frist zur Aut-idem-Liste verstrichen – weiterer Ablauf des Verfahrens unklar
„Seitens des DAV müssen wir leider feststellen, dass es zwischen den Vertragspartnern keine einheitliche Kriteriengrundlage gibt, anhand derer Arzneimittel identifiziert und in einer Liste zusammengefasst werden können“, hieß es nach dem Treffen von der Apothekerseite. Aus diesem Grund habe weder über eine einheitliche Diskussionsgrundlage Einvernehmen erzielt werden können, noch über eine Liste von der Substitution ausgeschlossener Arzneimittel. „Wir bedauern sehr, dass der GKV-Spitzenverband nicht bereit ist, die von den unabhängigen Mitgliedern der Schiedsstelle empfohlenen Kriterien als Maßstab für die Erstellung der Liste anzuerkennen und damit erneut verhindert, dass wir zu einem Ergebnis kommen.“
Wird der G-BA nun entscheiden?
Der GKV-Spitzenverband äußerte sich gegenüber der DAZ inhaltlich nicht zu dem letzten Treffen mit den DAV-Vertretern. Er bestätigte lediglich, der Schiedsstelle Rückmeldung gegeben zu haben. Eigentlich müsste nun das Schiedsverfahren seinen normalen Gang gehen. Doch mittlerweile gibt es einen schwarz-roten Koalitionsvertrag, der das lange und hitzig diskutierte Thema ausdrücklich aufgreift. Sollte es tatsächlich zu einer Großen Koalition kommen, wollen die Regierungsparteien dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Erstellung einer Liste von Arzneimitteln übertragen, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht ausgetauscht werden dürfen.
Es ist noch nicht klar, wie die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess mit dieser Ankündigung umgehen wird. Bis Redaktionsschluss der DAZ war nicht zu erfahren, ob das Verfahren dennoch weitergeführt wird – oder ob eine gesetzliche Regelung zur Aufgabenübertragung an den G-BA abgewartet wird.
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