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- DAZ 49/2013
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Adexa-Info
Gemischte Gefühle
Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn soll kommen – diese Entscheidung der Koalitionäre in spe war überfällig. Und er wird nicht von der Politik, sondern von den Spitzen der Tariforganisationen bestimmt. Gut so! Bis Anfang 2017 werden aber noch tarifliche Gehälter unter 8,50 Euro geduldet. Und die 8,50 Euro können erstmals mit Wirkung zum 1.1.2018 angehoben werden, eine Laufzeit von vier Jahren, in denen die Kaufkraft noch kräftig abnehmen wird. Es besteht also kein Grund zum Jubeln, sondern nur zu verhaltener Freude.
Die geplante Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge auch in kleinen Betrieben ist sicherlich sinnvoll. Ein Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit begrüßt ADEXA ausdrücklich. Auch die Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente und die Besserstellung von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente sind prinzipiell richtig; die Finanzierung aus der Rentenkasse ist beim letzten Punkt allerdings unbefriedigend, hier wäre eine Finanzierung aus dem Steueraufkommen angemessen.
Die Pläne von Schwarz-Rot zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind ein typischer Kompromiss, möglicherweise ein fauler: Zwar sind die pauschalen Zusatzbeiträge verschwunden, und der Beitrag von 14,6% wird vordergründig wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Doch alle nötigen Erhöhungen sollen – zumindest in dieser Legislaturperiode – die Beschäftigten nun über einkommensabhängige Zusatzbeiträge allein tragen, denn der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3% gedeckelt. Das kann letztlich für alle gesetzlich Versicherten schmerzhaft werden. Da bleibt nur, sich nach einer möglichst kosteneffizienten Krankenkasse umzuschauen.
Die paritätische Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung ist dagegen in unserer alternden Gesellschaft ein notwendiger Schritt. Dass Berufstätige, die die Pflege von Angehörigen organisieren müssen, für zehn Tage eine Lohnersatzleistung bekommen sollen, ist ebenfalls zu begrüßen.
Und die Apotheken? Sie sollen in eine Kooperation von Kassenärzten und Krankenhäusern einbezogen werden, um die ambulante Notfallversorgung sicherzustellen. Eine anspruchsvolle Idee, die noch zu viel Diskussion Anlass geben dürfte. ADEXA wird einen solchen Prozess, wenn er tatsächlich kommt, im Interesse der notdienstverpflichteten ArbeitnehmerInnen begleiten.
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