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Neuer AOK-Inkontinenz-Vertrag in BaWü
LAV kritisiert „Friss-oder-stirb“-Methode der Kasse
Zum 30. September lief der zwischen LAV und AOK bestehende Vertrag aus. Die Kasse hatte ihn im Juni fristgerecht gekündigt. Allerdings ohne mit den Apothekern zuvor darüber gesprochen zu haben, weshalb diese auf die Kündigung überrascht reagierten. Offenbar versuche die Kasse zu testen, ob es nicht auch billiger geht, vermutete man beim LAV. Und tatsächlich sieht das neue Vertragsangebot der AOK eine geringere Vergütung als bislang vor: Statt der Monatspauschale von 33 Euro für die häusliche Versorgung erhalten Apotheken künftig 29 Euro, jeweils für Erst- und Folgeversorgung. Für die Versorgung in Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt es bei der Pauschale von 38 Euro.
Weniger Geld für Leistung
Mit dieser Vergütung sind sämtliche Leistungen und Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der Versicherten abgegolten, insbesondere die telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslichkeit des Versicherten –, die Bereitstellung von Testprodukten sowie Auslieferung und Abwicklung der administrativen Tätigkeiten. Die Lieferung der Hilfsmittel muss spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung (auf Wunsch in produktneutraler Verpackung) versandkostenfrei an die vom Versicherten angegebene Lieferadresse erfolgen und grundsätzlich einen Monatsbedarf decken.
LAV-Beitritt „mit Bauchschmerzen“
Der LAV-Vorstand diskutierte das Vertragsangebot der Kasse nach eigenen Angaben intensiv, entschied sich am Ende aber doch, dem neuen Hilfsmittelversorgungsvertrag beizutreten. „Allerdings mit deutlichen Bauchschmerzen“, betonte LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth in einer Mitteilung. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn die Vertragskonditionen hätten sich – nicht nur bei der Vergütung – signifikant verschlechtert. Insgesamt sei der Vertrag nach dem Motto „Friss oder stirb“ verfasst worden. Schon beim Altvertrag vor drei Jahren sei die AOK nicht wirklich an einer echten Verhandlungslösung interessiert gewesen – „und auch dieses Mal scheiterte eine aus unserer Sicht vernünftige Kompromisslösung vor allem am Preis“, so die Geschäftsführerin.
Keine grundsätzliche Beitrittsempfehlung
Letztendlich war der Wille zur Unterstützung ausschlaggebend: Man wolle die dem neuen Vertrag beitretenden Mitgliedern bei der Vertragsdurchführung unterstützen, erklärt der Verband. Das sei ohne den eigenen Beitritt nicht vollumfänglich leistbar. Eine grundsätzliche Empfehlung zum Vertragsbeitritt gibt der LAV dennoch nicht: „Hier muss jede Apotheke genau hinschauen, ob sie die Versorgung nach den neuen Bedingungen tatsächlich leisten kann und will“, meint Hofferberth. Sie gibt dabei auch zu bedenken, dass der Versorgung die Verpflichtung vorgeschaltet ist, für einen Patienten eine individuelle Bedarfsermittlung zu leisten und zu protokollieren. „Für die dann ausgewählte Produktqualität ist die Apotheke verantwortlich.“
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