Praxis aktuell

PG 15, saugend - die Vertragslage

Hürden für Inkontinenzversorgung durch Apotheken

Dank der rigiden Sparpolitik der Krankenkassen im Allgemeinen und im Bereich der Inkontinenzversorgung im Speziellen, spielen Windeln, Einlagen und Ähnliches, die sogenannte "Produktgruppe 15 saugend", in der Apotheke eine immer kleinere Rolle. Es lohnt sich einfach nicht mehr. Zudem schließen immer mehr Krankenkassen separate Verträge. Apotheken bleiben zugunsten großer Dienstleister ganz außen vor oder sie müssen, um versorgungsberechtigt zu sein, den Verträgen beitreten.

Auch wenn bei Monatspauschalen, die in vielen Fällen unter 25 Euro liegen, die Versorgung der Patienten mit saugenden Inkontinenzartikeln kein rentables oder sogar ein Minus-Geschäft ist, wird sie immer noch von einigen Apotheken angeboten – als Kundenservice. Allerdings sind hier immer mehr Fallstricke wie kleinteilige Verträge oder unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten zu beachten. Zudem fordern immer mehr Krankenkassen eine Präqualifizierung (siehe auch S. 60).

Der folgende Überblick zeigt, bei welchen Kostenträgern derzeit die Versorgung mit saugenden Inkontinenzartikeln überhaupt möglich ist und wo Apotheken komplett von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Die aktuelle Vertragslage

  • AOK: bundesweit uneinheitliche Regelungen für jede einzelne AOK
  • Barmer GEK: Inkontinenzversorgung wurde ausgeschrieben, es ist kein Beitritt zum Vertrag möglich, die regionalen Vertragspartner müssen bei der Krankenkasse erfragt werden.
  • BIG: separater Vertrag, Beitritt ist möglich.
  • Bahn BKK: separater Vertrag, kein Beitritt notwendig
  • BKK Mobil Oil: separater Vertrag, kein Beitritt notwendig.
  • Alle anderen BKK: Belieferung nur nach Kostenvoranschlag und Genehmigung, da zumeist keine Verträge bestehen.
  • DAK: separater Vertrag, Beitritt ist möglich.
  • IKK: bundesweit uneinheitliche Regelungen für jede einzelne IKK.
  • KKH: Inkontinenzversorgung wurde ausgeschrieben, es ist kein Beitritt zum Vertrag möglich, die regionalen Vertragspartner müssen bei der Krankenkasse erfragt werden.
  • Knappschaft: separater Vertrag, Beitritt ist möglich, Vergütung über Monatspauschale.
  • LKK: Beitritt ist möglich, Vergütung über Monatspauschale.
  • Techniker Krankenkasse: separater Vertrag, Beitritt ist möglich, Vergütung über Monatspauschale.

Im Zweifel genehmigen lassen

So sieht die Vertragslage auf Grundlage der verfügbaren Informationen zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) aus. Es kann aber jederzeit zu Kündigungen kommen. Vor allem im Bereich der Betriebskrankenkassen war dies zuletzt häufig der Fall. Daher kann man nur eindringlich raten: gibt es Zweifel ob ein Vertrag besteht und zu welchen Bedingungen, sollte immer ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung eingereicht werden. So ist man auf der sicheren Seite.


jb


KOMMENTAR

Tun wir uns damit einen Gefallen?

Fragt man Apotheker nach Inkontinenzversorgung, bekommt man häufig die gleiche Antwort zu hören: lohnen tut es sich nicht, aber als Service für unsere Stammkunden machen wir es. Aber tun wir uns damit einen Gefallen? Dass individueller Kundenservice ein großes Pfund ist, mit dem inhabergeführte Apotheken wuchern können und sollten, steht außer Frage. Aber wirklich zu jedem Preis? Erweckt das nicht nach außen den Eindruck: die Versorgung klappt ja, die Apotheker kriegen das offenbar hin. Wäre es nicht langfristig zielführender, ehrlich zu sein? Die Kunden, die den Service "ihrer" Apotheke zu schätzen wissen, werden Verständnis haben, wenn man Ihnen mitteilt: "Es tut mir leid, Ihre Kasse bezahlt so wenig für die Windeln, ich müsste draufzahlen. Bitte beschweren Sie sich dort!" Die möglichen Konsequenzen: es ändert sich zum Besseren oder die Windeln und Einlagen verschwinden aus der Apotheke. Und zu den aktuellen Bedingungen wird ihnen zumindest von Apothekerseite wohl kaum einer nachtrauern.


Julia Borsch, Redakteurin der DAZ

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