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- DAZ 25/2013
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Arzneimittel und Therapie
Aktuelle Informationen vom BfArM
Von einem Lieferengpass ist zu sprechen, wenn eine Auslieferung im üblichen Umfang über voraussichtlich mehr als zwei Wochen unterbrochen wird oder der Hersteller einer deutlich vermehrten Nachfrage nicht angemessen nachgekommen kann.
Das BfArM publiziert die freiwilligen Informationen der Zulassungsinhaber kurzfristig nach der Einsendung. Die Zulassungsinhaber werden gebeten, einen vorhersehbaren Lieferengpass spätestens sechs Monate im Voraus, unvorhergesehene Engpässe unverzüglich mitzuteilen. Mit einem Formular, das auf den Internetseiten des BfArM zur Verfügung steht, können auch Folgemeldungen und eine Aufhebung des Lieferengpasses mitgeteilt werden. Das BfArM listet nur Lieferengpässe von Arzneimitteln auf, bei denen ein besonderer Informationsbedarf der Fachöffentlichkeit vorausgesetzt wird. Derzeit sind dies Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die überwiegend zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen bestimmt sind und für die keine Alternativpräparate verfügbar sind, z. B. Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die in Zusammenhang mit Operationen verwendet werden. Die Informationen in der Tabelle stammen direkt vom Zulassungsinhaber und unterliegen dessen alleiniger Verantwortung.
Das BfArM hat keine weitergehende Information zum Lieferstatus der gelisteten Arzneimittel und kann die Richtigkeit der eingestellten Informationen nicht überprüfen. Deshalb sollte bei Rückfragen die jeweils angegebene Kontakt-Telefonnummer des Zulassungsinhabers genutzt werden!
QuelleOnline-Register zur Anzeige von Lieferengpässen verschreibungspflichtiger Arzneimittel aktualisiert. Mitteilung des BfArM vom 17. Juni 2013.
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