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Tierpharmazie
Aufteilung – Alltagsgewohnheiten – pharmazeutische Besonderheiten
Während allein die öffentlichen Apotheken im Jahr 2011 insgesamt Arzneimittel für etwa 37 Milliarden Euro abgaben (Quelle: ABDA), umfasste der Markt für Tierarzneimittel in Deutschland nur etwa 736 Millionen Euro. Diese verteilen sich etwa zu gleichen Teilen auf die Anwendung bei Nutz- und Hobbytieren. Die Verteilung auf Arzneimittelgruppen unterscheidet sich deutlich von Humanarzneimitteln. Auf Antiinfektiva entfielen 27% (- 0,9% im Vergleich zum Vorjahr). Gründe für die rückläufige Tendenz des Umsatzanteils der Antiinfektiva sollen die Verunsicherung aufgrund der andauernden Kritik am Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung und der hohe Generikaanteil sein. Eine weitere bedeutsame Gruppe sind Antiparasitika mit 18% (+ 5%), bei denen eine weitere Steigerung erwartet wird. Impfstoffe, Sera und Immunmodulatoren machen 26% des Marktes aus (+ 1,4%, bei Geflügel- und Pferdeimpfstoffen + 8%). Auf weitere Fertigarzneimittel entfallen 29% (+ 7,6%), wobei der Anstieg insbesondere Analgetika betrifft (Quelle für die Daten: Bundesverband für Tiergesundheit e.V. Der Verband vertritt 25 Unternehmen, die in Deutschland Tierarzneimittel und Futterzusatzstoffe herstellen und vertreiben). Eine präparatebezogene Statistik über den Umsatz von Tierarzneimitteln wird nicht publiziert. Der Anteil der Generika gilt als weiter zunehmend.
Antibiotika
Antibiotika für Tiere werden sehr häufig als Zubereitungen zur Injektion eingesetzt. Tabletten werden zunehmend mit (für Tiere) schmackhaften Zusätzen versehen, um die Akzeptanz zu erhöhen, und unterscheiden sich daher von den Humanpräparaten. Außerdem werden die Veterinärprodukte vielfach in einer großen Auswahl verschiedener Konzentrationen angeboten, weil insbesondere Antibiotika in der Veterinärmedizin genau nach Körpergewicht dosiert werden. Tierhalter erhalten vom Tierarzt typischerweise die notwendige Zahl der Tabletten ausgeeinzelt, sodass die Vorratshaltung beim Tierhalter verhindert wird. So können Tierärzte auch den nächsten Kontrollbesuch gut steuern. Besonders wochen- oder monatelange Behandlungen, z. B. bei tiefen Pyodermien, lassen sich so gut überwachen.
Wie kaufen Tierärzte Arzneimittel ein?Ähnlich wie Apotheken beziehen Tierärzte ihre Arzneimittel bei spezialisierten Großhändlern oder direkt beim Hersteller. Bestellungen beim Hersteller sind insbesondere Großbestellungen für den langfristig absehbaren Bedarf (Antiparasitika, Impfstoffe, Antibiotika) und besondere Angebote. Kleinere Arzneimittelmengen, Praxisbedarf, Medizintechnik und die bedeutsamen Diätfuttermittel werden üblicherweise bei Großhändlern eingekauft. Aus Gewohnheit wählen die meisten Praxen jeweils einen bevorzugten Großhändler. Gelegentlich wird auch bei anderen Anbietern bestellt. Individuelle Liefervereinbarungen wie bei den Großhändlern für Apotheken sind nicht üblich. Als spezialisierte Großhändler für Tierärzte sind im deutschen Markt insbesondere drei Unternehmen bedeutsam:
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Antiparasitika
Anders als bei den Humanarzneimitteln in Deutschland haben Mittel gegen Parasiten eine sehr große Bedeutung bei den Tierarzneimitteln. Dazu gehören Mittel gegen Ektoparasiten (Milben, Zecken, Läuse, Haarlinge, Maden, Fliegen) und gegen Endoparasiten (Würmer, Protozoen). Für die verschiedenen Anwendungszwecke wird eine enorme Produktvielfalt angeboten. So gibt es spezielle Zubereitungen zur Entwurmung von Welpen und erwachsenen Tieren, jeweils für Klein- und Großtiere und unterschiedliche Darreichungsformen wie Tabletten, Boli, Pasten, Suspensionen oder Spot-ons. Je nach Behandlungsbedingungen, Indikation und Verträglichkeit werden Komplettentwurmungen über ein oder mehrere Tage oder spezielle Entwurmungen nur gegen Rund- oder Bandwürmer durchgeführt.
Gegen Ektoparasiten dienen Puder, Sprays und Shampoos zur direkten äußerlichen Behandlung des Tieres, Tabletten und Suspensionen zur innerlichen Anwendung und diverse Spot-on-Präparate, die in die Haut eindringen. Spot-on-Präparate mit unterschiedlichen Wirkstoffen existieren typischerweise in mehreren Ampullengrößen je nach Tierart und Körpergewicht des Tieres. Produkte mit gleichen Wirkstoffen werden auch hier von unterschiedlichen Herstellern angeboten. Weitere Behandlungsoptionen sind Sprays und Vernebler zur Umgebungsbehandlung.
Aus dieser enormen Vielfalt wählen Tierärzte ein begrenztes Sortiment mit persönlich bevorzugten Wirkstoffen und Darreichungsformen aus und bevorraten sich damit. So versuchen sie, den Einkauf wirtschaftlich sinnvoll zu organisieren und das Lager zu begrenzen. Wenn das tierärztliche Dispensierrecht wegfiele, müssten sich Apotheken auf die unterschiedlichen Verordnungsgewohnheiten aller benachbarten Tierärzte einstellen und ein sehr viel größeres Sortiment vorhalten. Dann wären die betriebswirtschaftlichen Bedingungen für die gleichen Produkte viel schlechter. Dies gilt prinzipiell für alle von Tierärzten abgegebenen Produkte, ist aber bei den Antiparasitika besonders relevant, weil sie oft prophylaktisch eingesetzt werden und der Bedarf daher besonders gut zu planen ist.
Impfstoffe
Ähnliches gilt für die Impfstoffe, die eine weitere sehr wichtige Produktgruppe unter den Tierarzneimitteln darstellen. Sie richten sich gegen eine Vielzahl artspezifischer Erkrankungen, die in der Humanmedizin bedeutungslos sind. Es existieren zugelassene Impfstoffe für Hunde, Katzen, Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Fische, Füchse, Frettchen, Nerze, Kaninchen und Geflügel gegen zahlreiche Infektionskrankheiten, oft auch als Kombinationsimpfstoffe. Da dies ein großer Markt ist, bieten fast 20 relevante Hersteller solche Impfstoffe an, von denen sich einige auf bestimmte Tierarten oder Erkrankungen beschränken. Typischerweise entscheidet sich der Tierarzt für einen oder wenige Hersteller und bestellt dort seinen Bedarf für mehrere Monate bzw. eine Impfsaison.
Euthanasie
Einen Sonderfall der Veterinärpharmazie bilden die durchaus bedeutsamen Mittel zum Einschläfern von Tieren. Pentobarbital wird als Betäubungsmittel von verschiedenen Herstellern in unterschiedlicher Konzentration angeboten. Eine Alternative außerhalb des Betäubungsmittelrechts bildet T61® (Kombination aus dem Narkotikum Embutramid, dem peripheren Muskelrelaxans Mebezonium und dem Lokalanästhetikum Tetracain), das nur zur Euthanasie zugelassen ist.
Analgetika
Daneben werden aber in der Veterinärpharmazie auch Produktgruppen eingesetzt, die in der Humanpharmazie ebenfalls weit verbreitet sind. In einigen Bereichen unterscheiden sich die Wirkstoffe allerdings wesentlich. Dies betrifft insbesondere die Analgetika. Diese haben auch bei Tieren große Bedeutung, aber die humanmedizinisch üblichen Analgetika sind für Tiere unverträglich und verursachen schon in subtherapeutischen Dosierungen starke unerwünschte Wirkungen. Doch es gibt chemisch nahe verwandte Wirkstoffe, die von Tieren gut vertragen werden. Sie werden als Injektionen, Suspensionen oder Tabletten (mit schmackhaften Zusätzen) verwendet, zunehmend auch als Generika. Wie Antibiotika bei Tieren werden sie genau nach dem Körpergewicht dosiert und dafür in vielen Konzentrationen angeboten.
Weitere Arzneimittelgruppen
Der Einsatz vonHormonpräparaten spielt bei Klein- und Großtiere eine bedeutende Rolle. Cortisonderivate werden in großer Vielfalt zur Kurz- und Langzeitanwendung bei vielen Indikationen eingesetzt. Für Hunde sind Schilddrüsenhormone gegen Hypothyreose verbreitet, während bei Katzen das gegenteilige Problem der Hyperthyreose zu behandeln ist. Weitere aus der Humanmedizin bekannte hormonell wirksame Arzneimittel werden bei Tieren zu anderen Zwecken eingesetzt, z. B. Deslorelin zur zeitweiligen chemischen Kastration bei Rüden, Ergolinderivate gegen Scheinträchtigkeit und Gestagene zur Verhinderung der Läufigkeit. Zur Cushing-Therapie dienen Trilostan bei Hunden und Pergolid bei Pferden. Bei Nutztieren werden diverse Hormone bei Fruchtbarkeitsstörungen, zur Brunstauslösung oder -synchronisation und in der Geburtshilfe eingesetzt.
Bei Herz-Kreislauf-Mitteln bestehen große Parallelen zur Humanmedizin. Aus der Humanmedizin bekannte ACE-Hemmer werden mit eigener Zulassung als Tierarzneimittel eingesetzt. Es kommen aber auch Humanpräparate zum Einsatz, z. B. Calciumantagonisten und Digitalisglykoside. Letztere müssen bei Hunden viel höher als bei Menschen dosiert werden. Doch auch in diesem Indikationsgebiet gibt es Wirkstoffe, die nur bei Tieren eingesetzt werden, z. B. Pimobendan, das bei Hunden große Bedeutung hat. Das Benzimidazol-Pyridazinon-Derivat wirkt durch Erhöhung der Calciumsensitivität der kardialen Myofilamente und Hemmung der Phosphodiesterase-III positiv inotrop und durch letztere auch vasodilatatorisch.
Ähnlich wie für Menschen bieten zahlreiche Hersteller auch für Tiere ein kaum überschaubares Angebot an Vitamin-, Mineralstoff- und Spurenelementpräparaten mit einzelnen Inhaltsstoffen oder als Kombinationen in Form von Tropfen, Pasten, Pulvern, Granulaten, Pellets und Tabletten für verschiedene Tierarten und oft mit schmackhaften Zusätzen an.
Wie viele Tiere gibt es in Deutschland?In Deutschland werden insgesamt etwa 570 Millionen Tiere gehalten, davon 2,2 Mio. Zuchtschweine, 51 Mio. Schlachtschweine, 34 Mio. Puten, 400 Mio. Masthähnchen, 55 Mio. Lege- und Junghennen, 12,5 Mio. Rinder, 1 Mio. Pferde, 1,6 Mio. Schafe, 5,4 Mio. Hunde, 8,3 Mio. Katzen und 5,6 Mio. Heimtiere (z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster). [Quelle: Vet-Impulse Nr. 19/2012 und Statistisches Bundesamt] |
Besonderheiten bei Nutztieren
Für lebensmittelliefernde Tiere dürfen nur Arzneimittel eingesetzt werden, die für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. Dabei muss stets die Wartezeit für die Verwendung von Fleisch und Milch nach Anwendung des Arzneimittels angegeben werden. Anhand dieser Angabe wird auch erkennbar, dass das Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen ist. Aus pharmazeutischer Sicht besonders auffällig im Markt der Arzneimittel für Nutztiere sind die speziellen Darreichungsformen. Dazu zählen beispielsweise intraruminale Systeme. Dies sind Kapseln oder Tabletten, die bei Wiederkäuern oral über ein Applikationsrohr verabreicht werden und die auf die Besonderheiten des Wiederkäuermagens zugeschnitten sind. Sie verweilen lange im Pansen und geben den Wirkstoff kontinuierlich oder pulsierend ab. Zur intrauterinen Anwendung werden flüssige, halbfeste oder feste Zubereitungen eingesetzt, die meist lokal in der Gebärmutter wirken.
Eine weitere galenische Besonderheit sind Arzneimittel für die häufige intramammäre Anwendung. Die sterilen flüssigen oder halbfesten Zubereitungen werden durch den Zitzenkanal in die Milchdrüse eingeführt, z. B. bei Euterentzündungen. Manche Mastitis verläuft perakut, sodass sie innerhalb weniger Stunden behandelt werden muss. Ansonsten wird das Euter unbrauchbar und die Kuh damit wertlos. In solchen Fällen hat das tierärztliche Dispensierrecht eine große praktische Bedeutung, denn der Zeitaufwand für die Beschaffung des Arzneimittels über die Apotheke oder gar den Großhandel würde eine rechtzeitige Therapie verhindern. Intramammär werden auch Langzeitantibiotika angewendet, die von Landwirten als "Trockensteller" bezeichnet werden und die eine Infektion nach dem Melkstopp verhindern sollen.
Für die Nutztierbehandlung wichtig sind auch Arzneimittelvormischungen aus Arznei- und Hilfsstoffen. Sie sind so konzipiert, dass sie sich ohne besondere Geräteausstattung und ohne galenische Kenntnisse zu Fütterungsarzneimitteln mit gleichmäßiger Wirkstoffverteilung verarbeiten lassen. Dabei beträgt der Anteil der Vormischung am Endprodukt mindestens 0,5%. Der Umgang mit Fütterungsarzneimitteln ist in § 56 Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Über das Futter können außerdem Futterzusatzstoffe verabreicht werden. Diese enthalten z. B. Wirkstoffe zur Verbesserung der Futterverwertung oder zur Verhütung von Erkrankungen durch Kokzidien.
Isotonische Natriumchlorid-Lösung wird für Nutztiere nicht nur in den üblichen Infusionsflaschen mit 500 oder 1000 ml, sondern auch in Kanistern mit 10 Litern angewendet. Wichtig ist auch Calciumboroglukonat-Lösung zur Infusion bei Hypocalcämie nach der Geburt. Die sogenannte Gebärparese ist unter Hochleistungskühen eine weit verbreitete Erkrankung. Betroffene Tiere zeigen neben den klinischen Symptomen wie Festliegen erniedrigte Calcium- und Phosphatserumkonzentrationen. Auch in Kleintierpraxen werden verschiedene Infusionslösungen in großen Mengen angewendet, insbesondere weil in den meisten Praxen täglich Tiere operiert werden.
Umwidmungskaskade
In der Gesamtbetrachtung ergeben sich viele fachliche Gründe, die den Austausch von Arzneimitteln für Menschen und Tiere begrenzen. Doch sogar wenn ein Human- und ein Veterinärarzneimittel pharmazeutisch identisch sind, dürfen diese aufgrund arzneimittelrechtlicher Vorschriften nicht beliebig ausgetauscht werden. Auch Tierarzneimittel, die für eine bestimmte Tierart zugelassen sind, dürfen normalerweise nicht bei einer anderen Tierart eingesetzt werden. Denn § 56a Absatz 1 AMG schreibt vor, dass Tiere mit einem für die jeweilige Tierart und Indikation zugelassenen Arzneimittel behandelt werden müssen. Die mitunter großen Preisunterschiede zwischen preisgünstigen Generika für Menschen und viel teureren Tierarzneimitteln rechtfertigen daher keinen Austausch. Eine Ausnahme bildet allerdings der Therapienotstand: Wenn die Gesundheit des Tieres ernsthaft gefährdet ist, dürfen gemäß § 56a Absatz 2 AMG auch andere Arzneimittel verwendet werden, wobei die folgende Hierarchie der sogenannten Umwidmungskaskade zu beachten ist:
1. Vorrangig müssen Arzneimittel mit einer Zulassung für die jeweilige Tierart, aber für ein anderes Anwendungsgebiet, eingesetzt werden, wenn dieses auch einen therapeutischen Effekt verspricht. Bei lebensmittelliefernden Tieren ist die entsprechende Wartezeit einzuhalten.
2. Existiert ein solches Arzneimittel nicht, kann ein für eine andere Tierart zugelassenes Arzneimittel eingesetzt werden. Die Wartezeit wird auf mindestens 28 Tage für essbare Gewebe, zehn Tage für Eier und sieben Tage für Milch festgesetzt. Bei Pferden gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
3. Ist ein Medikament gemäß (2) nicht verfügbar, darf ein in Deutschland zugelassenes Humanarzneimittel oder ein in einem anderen EU-Land zugelassenes Tierarzneimittel eingesetzt werden. Die Wartezeitregelung erfolgt wie unter (2). Ein Import von Humanarzneimitteln aus dem Ausland zur Verwendung bei Tieren ist seit der 14. AMG-Novelle vom 29. Oktober 2005 nicht mehr zulässig.
4. Sind auch gemäß (3) keine Arzneimittel verfügbar, darf ein vom Tierarzt selbst oder von einer Apotheke hergestelltes Arzneimittel eingesetzt werden.
Bei lebensmittelliefernden Tieren muss der Wirkstoff außerdem in der Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 aufgeführt sein. Bei Pferden kann diese Einschränkung umgangen werden, wenn im Equidenpass eine Nutzung als Schlachttier ausgeschlossen wird.
Tierärztliche Hausapotheken
Eine weitere rechtliche Besonderheit in der Arzneimittelversorgung für Tiere ist das tierärztliche Dispensierrecht. Im Unterschied zu den Apotheken, die aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags gemäß § 1 Arzneimittelgesetz für die Arzneimittelversorgung zuständig sind, ist dies bei Tierärzten eine Ausnahme. Denn Tierärzte dürfen Arzneimittel gemäß § 43 (Absatz 4) und § 56a AMG nur an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgeben. Sie müssen die Tiere bzw. den Tierbestand daher untersucht haben. Trotz dieser Begrenzung lagern durchaus beträchtliche Arzneimittelmengen in den sogenannten tierärztlichen Hausapotheken. Zusätzlich zu den Arzneimitteln in den Behandlungs- und Operationsräumen verfügen Tierarztpraxen typischerweise über einen gesonderten Lagerraum für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien (Spritzen, Kanülen, Zellstoff, Tupfer, Verbandsstoffe, Nahtmaterial, Op-Verbrauchsmaterial, Untersuchungshandschuhe und andere Einmalartikel). Bei etwa 10 bis 15 Quadratmetern Grundfläche sollte der Raum mit deckenhohen Schränken und zusätzlichen Regalen ausgestattet sein, um alle benötigten Produkte aufzunehmen. In tierärztlichen Kliniken und Großtierpraxen sind oft größere Lagerräume nötig. Dabei ist zu bedenken, dass Tierärzte ihre Lagerhaltung an den eigenen Verordnungsgewohnheiten orientieren und daher wesentlich gezielter einkaufen, als Apotheken dies bei einem Wegfall des tierärztlichen Dispensierrechts könnten.
Autorin
Sabine Wanderburg
Studium der Veterinärmedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Approbation als Tierärztin, seit 1993 tätig als Praxisvertretung in verschiedenen Praxen in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, seit 2010 nebenberufliche Tätigkeit als Fachjournalistin für veterinärmedizinische Themen
Tierärztin Sabine Wanderburg,
Seeweg 5a,
23701 Süsel
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