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Antrag, Kammerbeitrag vom Ertrag zu berechnen, findet Kritik und Zustimmung
Im Mittelpunkt der Kritik stehe gar nicht so sehr der Inhalt des Antrags, sondern dass dieser in der Fachpresse diskutiert werde, so Hartmann. "Das sei unter bayerischen Landesapothekern nicht üblich", habe man ihm bedeutet. "Uns wurde mitgeteilt, dass eine vorherige Publikation in den gängigen Online-Medien als absolut unpassend empfunden wurde." Auch die Apotheker Zeitung hatte über den Antrag berichtet (AZ 2013, Nr. 15, S. 1).
Zur Begründung des Antrags, der auf der Delegiertenversammlung im Rahmen des Bayerischen Apothekertags am 3. Mai in Bamberg verhandelt werden soll, sagte Hartmann, dass es in den Apotheken Umsatzbereiche gebe, in denen kein oder kein ausreichender Gewinn mehr erwirtschaftet werde. Es sei ungerecht, dass Apotheker, die sich zum Wohle der Patienten in solchen Bereichen engagierten, auf diese unrentablen Umsätze auch noch Kammerbeitrag zu entrichten hätten. Als Beispiele nannte Hartmann die Rezepturherstellung oder die Versorgung mit Hilfsmitteln. Auch bei der Bayerischen Landesärztekammer werde der Beitrag vom Ertrag berechnet. Ein einheitlicher Beitrag sei ebenfalls ungerecht. "Wenn jemand viel verdient, soll er viel zahlen", so Hartmann.
Das gesamte Interview mit Stefan Hartmann ist am 16. April 2013 auf DAZ.online erschienen.
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