Gesundheitspolitik

Beitrag vom Ertrag statt vom Umsatz

Antrag zur Delegiertenversammlung der LAK Bayern

München (lk). Der Beitragssatz für die Mitgliedschaft in der Bayerischen Landesapothekerkammer soll künftig statt vom Umsatz vom Gewinn einer Apotheke bemessen werden. Das jedenfalls fordern in einem Antrag für die nächste Delegiertenversammlung am 3. Mai drei bayerische Apotheker, darunter der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen e.V. (BVDAK), Dr. Stefan Hartmann. Das Argument der Antragsteller: Bei steigenden Umsätzen und sinkenden Gewinnen sei das aktuelle Beitragssystem nicht mehr gerecht.

Es bleibe festzuhalten, dass der Umsatz in den letzten Jahren "kontinuierlich gestiegen, der Ertrag kontinuierlich gesunken ist", schreiben die Antragssteller als Begründung. Kammerpräsident Thomas Benkert habe selbst beklagt, dass jede vierte Apotheke nur mehr ein Ergebnis von unter 50.000 Euro pro Jahr ausweise. Nach dem Wunsch der Antragssteller sollen solche Apotheken künftig einem angestellten Apotheker gleichgestellt werden und nur noch einen Beitragssatz von 1,45 Prozent zahlen.

Forderung: Kosten der Kammer sollen sinken

Große Hoffnungen auf eine Mehrheit für ihren Antrag machen sich Hartmann, Inhaber der St. Vitus Apotheke in Gilching, Berthold Pohl von der Max-Weber-Platz-Apotheke und Peter Sandmann von der Nauplia Apotheke (beide München) offenbar nicht. Für den Fall der Ablehnung beantragen sie, einen Freibetrag von 250.000 Euro für die Beitragsberechnung einzuführen. Außerdem fordern sie den Vorstand der Landesapothekerkammer auf, Vorschläge zur Kostensenkung der Kammerarbeit vorzulegen. Dabei solle auch eine Fusion mit "benachbarten Landesapothekerkammern zu einer Apothekerkammer Süd" geprüft werden.

In der Begründung führen die Antragssteller aus, dass steigende Kosten und sinkende Einkaufsrabatte seit Jahren zu sinkenden Erträgen führten. Zudem würden Tätigkeiten zur Bemessung des Kammerbeitrags herangezogen, die längst nicht mehr kostendeckend seien wie Rezeptur- und Notdienstumsätze: "So erscheint die Berechnung des Kammerbeitrags auf Umsatzbasis als ungerecht und zudem nicht mehr leistungsgerecht."



AZ 2013, Nr. 15, S. 1

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