Gesundheitspolitik

Ausnahmen von der Austauschpflicht: Politik will Liste sehen

Gesundheitsausschuss hakt bei DAV und GKV-Spitzenverband nach

Berlin (ks). Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte am 5. Juni erneut Vertreter des Deutscher Apothekerverbands (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes zum "Expertengespräch" geladen, um sich darüber zu informieren, wie es um die geplante Liste nicht nach der Aut-idem-Regelung austauschbarer Arzneimittel steht. Obwohl seit letztem Herbst die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer solchen Liste existiert, tun sich die Rahmenvertragspartner bislang schwer, diesen gesetzgeberischen Auftrag umzusetzen. Doch die Politik macht Druck.

Seit Ende Oktober 2012 steht es im Gesetz (§ 129 Abs. 1 Satz 8 SGB V): DAV und GKV-Spitzenverband können in ihrem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung vereinbaren, in welchen Fällen Arzneimittel, bei denen der Arzt die Substitution nicht ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen hat, nicht ausgetauscht werden dürfen. Mittlerweile sind einige Monate verstrichen – doch passiert ist wenig. Schon im Januar gab es ein Gespräch im Gesundheitsausschuss, in dem die Vertragspartner signalisierten, bald eine Lösung finden zu wollen. Doch dann stockten die Verhandlungen offenbar wieder – und die Politik sah sich erneut veranlasst zu hinterfragen, woran dies liegt.

Spahn: Bei unstrittigen Punkten beginnen

"Es ist im Gesundheitsausschuss ziemlich klar geworden, dass die Politik von Apothekern und Kassen erwartet, dass sie sich endlich auf eine Liste einigen und zumindest mit den unstrittigen Punkten beginnen", resümierte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jens Spahn das Expertengespräch. "Denn es geht dabei vor allem um die Patienten, die unter einem Austausch leiden."

Gefordert ist nun vor allem der GKV-Spitzenverband. Der DAV hatte bereits Ende letzten Jahres eine mögliche Liste nicht zu substituierender Wirkstoffe vorgelegt. Berücksichtigt wurden darin Arzneistoffe, bei denen häufiger Probleme mit der Therapietreue und/oder pharmazeutische Bedenken angemeldet wurden und solche mit sehr niedriger therapeutischer Breite. Konkret werden Antiepileptika, Lithium, Methotrexat, Phenprocoumon und Schilddrüsenhormone genannt. "Wir halten unsere Liste für gut begründet und halten bis auf Weiteres an diesem Vorschlag fest", so ein DAV-Sprecher gegenüber der AZ. Allerdings verweigere man sich keiner Diskussion über die einzelnen Punkte und sei grundsätzlich auch bereit, Veränderungen an der Liste vorzunehmen.

GKV will zunächst Kriterien festlegen

Dies wird vermutlich nötig sein. Denn der GKV-Spitzenverband wünscht sich, dass in die Liste ein "nachhaltiger Effekt" eingebaut wird und "objektiv nachprüfbare Kriterien als Basis verankert" werden. "Das erlaubt künftig eine einfache und nachvollziehbare Weiterentwicklung einer solchen Liste", so eine GKV-Sprecherin. In der Ausschussanhörung seien die für den GKV-Spitzenverband möglichen Kriterien genannt worden. "Mit diesen Kriterien werden wir nun auf die Apotheker zugehen und weiter diskutieren", so die Sprecherin weiter. Sobald geeignete Kriterien vorliegen, könne man sodann einzelne Wirkstoffe aussuchen.

Der DAV meint allerdings, dass die Kriterien des GKV-Spitzenverbandes nur angedeutet worden seien. "Ein abschließender Kriterienkatalog ist uns bisher nicht übermittelt worden", so der DAV-Sprecher. Dennoch gibt er sich zuversichtlich: Der GKVSpitzenverband habe zugesagt, kurzfristig mit weiteren Terminvorschlägen zur Fortsetzung der Gespräche auf den DAV zuzukommen. "Insgesamt streben wir eine schnelle Einigung an und erwarten vom GKV-Spitzenverband, dass er seinen Teil dazu beiträgt."

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