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Gesundheitspolitik
Patt beim Datenzugriffsrecht des Fiskus
Der Vorsitzende Richter zeigte sich Bellinger zufolge in der knapp einstündigen Verhandlung irritiert über die Haltung des Hessischen Finanzgerichts, das nicht einmal die Revision zugelassen hatte. Die Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt hielten die Argumente beider Parteien für gleichwertig und ließen demzufolge auch die Revision zu. Bellinger will diese Möglichkeit jetzt nutzen, um Klarheit zu schaffen. Er vermutet, dass der BFH als erstes über die Nichtzulassungs-Beschwerde des Fiskus aus dem hessischen Verfahren entscheiden wird – voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate.
Beschluss zum Eilverfahren im Januar bestätigt
Mit seiner Entscheidung bestätigte das Finanzgericht Sachsen-Anhalt seinen bisherigen Beschluss in einem Eilverfahren: Im Januar entschied es, dass Daten des Warenwirtschaftssystems – genauer die Verkaufseinzeldaten eines Apothekers – bei einer Überprüfung durch die Finanzbehörde dem Datenzugriff unterfallen (s. AZ Nr. 8, S. 1). Nach der Rechtsprechung des BFH müsse auch der Einzelhandel einzelne Kasseneingänge aufzeichnen, so die Begründung. Anders entschied im April das Hessische Finanzgericht: Dort wird ein Zugriffsrecht abgelehnt, weil Apotheker schon nicht verpflichtet seien, einzelne Barverkäufe manuell oder auf einem Datenträger aufzuzeichnen.
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