Gesundheitspolitik

Impfstoff-Rabattverträge sollen Versorgung verbessern

Pharmahersteller halten Regierungsweg für unzureichend

Berlin (ks). Die Regierungsfraktionen wollen Impfstoff-Rabattverträge sicherer machen. Dazu soll die mit dem AMNOG eingeführte gesetzliche Grundlage dieser Verträge (§ 132e Abs. 2 SGB V) um die Vorgabe ergänzt werden, dass in den Verträgen Vereinbarungen zur rechtzeitigen und bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen vorzusehen sind. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie halten diese Ergänzung für unzureichend, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Aus Herstellersicht bringen die Pläne der Fraktionen wenig. "Vertragliche Fristvorgaben, Öffnungsklauseln o. ä. könnten nur dann helfen, Engpässe zu vermeiden, wenn tatsächlich Dosen anderer Anbieter frei im Markt verfügbar wären, mit denen die Ausfälle ggf. schnell kompensiert werden könnten", heißt es etwa in der schriftlichen Stellungnahme des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa). Einen solchen "Versorgungspuffer" werde es jedoch angesichts der bereits wieder erfolgten Ausschreibungen bei Grippeimpfstoffen in Deutschland absehbar nicht mehr geben: In elf KV-Regionen werde es wieder Exklusivverträge geben – in den übrigen gebe es Festpreisvereinbarungen der Kassen mit den Landesapothekerverbänden. Es gibt also allseits feste Lieferverpflichtungen.

Der vfa und auch die anderen Herstellerverbände beklagen zudem, dass die Krankenkassen in den Impfstoff-Rabattverträgen einen rein ökonomischen Beschaffungsvorgang sehen – und nicht eine an Impfzielen orientierte Versorgungsmaßnahme. Übergeordnete Public-Health-Ziele des Impfens und differenzierte Versorgungsangebote für verschiedene Bevölkerungsgruppen würden bei den Ausschreibungen ebenso wenig berücksichtigt wie Besonderheiten der Impfstoffe als biologische Arzneimittel mit komplexen Produktionsprozessen, mahnt der vfa. Der Verband sähe gerne Qualitätsvorgaben. Diese könnten z. B. in einem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes mit den Herstellerverbänden bundesweit verbindlich konkretisiert werden.

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