Recht

Ab 50.000 Euro wird Steuerhinterziehung hart bestraft

(bü). Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß für Steuersünder konkretisiert. So liege die Schwelle für eine Freiheitsstrafe bei 50.000 Euro. Laut Gesetz wird Steuerhinterziehung "in besonders schweren Fällen" mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Als "schwerer Fall" gelte dabei insbesondere eine Verkürzung der Steuerlast "in großem Ausmaß", was "spätestens ab einer Summe von 100.000 Euro als Steuerhinterziehung" gegeben ist. Dagegen gelte die Wertgrenze "50.000 Euro", wenn der Steuerzahler einen aktiven "Griff in die Kasse des Staates" unternimmt, was zum Beispiel mit Scheingeschäften oder falschen Belegen bei der Ermittlung von Betriebsausgaben der Fall sei.


(BGH, 1 StR 579/11)

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