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Recht
Urteile rund ums Mietrecht
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Gewerbemietrecht: Der Vermieter muss zu erwartende Betriebskosten nicht exakt schätzen
Ein Unternehmer kann die Anfechtung eines von ihm geschlossenen Mietvertrages über Gewerberäume nicht darauf stützen, dass beim Abschluss die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bewusst zu niedrig vereinbart worden seien. Der Vermieter ist "ohne besonderen Anlass nicht dazu verpflichtet, die Höhe der Vorauszahlungen überschlägig so zu kalkulieren, dass sie jedenfalls in etwa kostendeckend sind". Eine entsprechende Aufklärungspflicht könne sich nur dann ergeben, wenn der Vermieter die Angemessenheit der geforderten Vorschüsse zusichert oder den Mieter über die tatsächlichen Kosten täuscht, um ihn zum Vertragsschluss zu bewegen. (Hanseatisches OLG Rostock, 3 U 123/07)
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Wohnungskündigung: Will der Vermieter "getrennt" leben, so muss der Mieter das akzeptieren
Will sich ein Vermieter von seiner Frau trennen, ihr die bisherige gemeinsame Wohnung überlassen und in eine andere – von ihm vermietete – Wohnung einziehen, so müssen die darin lebenden Mieter das akzeptieren und ausziehen. Dafür können sie nicht den Nachweis verlangen, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Das Landgericht Heidelberg: Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug des Vermieters in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.
(LG Heidelberg, 5 S 42/12)
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Mietminderung: Die Heizung sollte wenigstens 20 bis 22 Grad Wärme bringen
Auch wenn ein Haus schon 1964 gebaut wurde, muss es ein Wohnungsmieter nicht hinnehmen, dass die Heizung in seinen vier Wänden sich nicht auf 20 bis 22 Grad erwärmen lässt. Ferner ist es als Mangel anzusehen, wenn die Heizung nur an einer Stelle in der Wohnung (hier in der Küche) überhaupt zu regulieren ist. (Das hatte hier zur Folge, dass die Wohnung, um Schimmelbildung vorzubeugen, zwei- bis dreimal am Tag stoßgelüftet werden musste. Das Amtsgericht Köln hält es für gerechtfertigt, dass die Miete dafür um 10% gemindert werden durfte. Eine weitere Mietminderung um 3% wurde für Mängel im Bad zugestanden: Hier hatte der Vermieter zerstörte grüne Fliesen durch weiße ersetzt, was einen "optischen Mangel" darstelle; außerdem waren Rohre "über Putz" verlegt worden.) (AmG Köln, 201 C 481/10)
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Mietrecht: Auch eine volljährige Tochter darf "ohne Erlaubnis" bei der Mama einziehen
Eine Mutter darf auch eine volljährige Tochter in ihre Mietwohnung aufnehmen, ohne den Vermieter um Erlaubnis fragen zu müssen. Bedingung: Daraus ergibt sich keine "Überbelegung". Das Landgericht Potsdam sah auch keinen Hinderungsgrund darin, dass die Tochter zuvor bereits einen eigenen Hausstand geführt, den aber wieder aufgegeben hatte. Der Vermieter kann in solchen Fällen nicht von einer "unbefugten Untervermietung" sprechen. (Die Mutter lebt allein in einer Drei-Zimmer-Wohnung, die die Aufnahme einer weiteren Familienangehörigen durchaus erlaubte.) (LG Potsdam, 4 S 96/12)
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Wohnungskündigung: Schläge gegen den Vermieter-Vater schlagen mit dem Rauswurf zu Buche
Sind sich Vermieter und Mieter einer Wohnung ohnehin nicht besonders gewogen und kommt es (hier wegen einer Wasserinstallation) zu einem heftigen Streit, in dessen Verlauf der Vater/Schwiegervater der Hauseigentümer verletzt wurde, so kann dem renitenten Mieter die rote Karte gezeigt – und ihm fristlos gekündigt werden. Den Vermietern sei es nicht zuzumuten gewesen, die Mieter bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Wohnung zu lassen. (LG Kleve, 6 S 37/11)
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