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- DAZ 9/2012
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DAZ Aktuell
400.000 Euro Ordnungsgeld für Europa Apotheek
Keine Werbung mehr für Boni auf Rx-Arzneimittel
Weil die Europa Apotheek weiterhin ihr Bonussystem betrieb und damit gegen das Urteil des Oberlandesgerichts verstieß, hatte der BAV im September 2011 einen Ordnungsgeldantrag wegen insgesamt vier Verstößen eingereicht. Nun entschied das Gericht zu seinen Gunsten. BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber freut sich über seinen Erfolg: "Das Oberlandesgericht ist unserem Antrag in vollem Umfang gefolgt und hat klar gemacht, dass es ein Ordnungsgeld in dieser Höhe für notwendig ansieht, um die Europa Apotheek davon abzuhalten, weiterhin in der bisherigen ‚bemerkenswerten Hartnäckigkeit‘ gegen das gerichtliche Verbot zu verstoßen".
Nach Angaben des BAV musste die Europa Apotheek Venlo wegen der Verstöße bereits im Jahr 2011 Ordnungsgelder in einer Gesamthöhe von 90.000 Euro zahlen, hatte danach jedoch weiter mit Boni auf Rx-Arzneimittel geworben. Der BAV ließ nicht locker. Zwar wurde das Urteil des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2009 nicht rechtskräftig, weil die Europa Apotheek Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt hatte, wo das Verfahren noch immer anhängig ist. Das zweitinstanzliche Urteil sieht jedoch eine vorläufige Vollstreckbarkeit zugunsten des Klägers vor, wenn dieser zuvor eine Sicherheitsleistung leistet. Diese Sicherheit wurde hinterlegt und der BAV konnte somit in die Vollstreckung gehen.
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