DAZ aktuell

Aufklärung zu gestiegenen Rezeptur-Anforderungen

Kooperation zur Arbeitserleichterung

BERLIN (jz). Mit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung sind die Anforderungen an individuell hergestellte Rezepturarzneimittel erheblich gestiegen. Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein kooperieren daher, um Apothekern und Ärzten die Arbeit zu erleichtern. Laut einer Mitteilung des Verbands erhalten die rund 420 niedergelassenen Hautärzte Nordrheins zu diesem Zweck das Neue Rezeptur-Formularium (NRF).

AVNR-Vorstandsvorsitzende Thomas erklärt, Ziel sei es, die Hautärzte mit der Fachlektüre zu unterstützen. "Um eine reibungslose Belieferung der Rezepturen sicherzustellen, sollten Ärzte nach Möglichkeit eine standardisierte Rezeptur verordnen", ergänzt der KV-Vorstandsvorsitzende Peter Potthoff – zum Beispiel aus dem NRF. Darüber hinaus werde dazu geraten, die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept anzugeben und besonders bei neuen Rezepturen gegebenenfalls den Kontakt mit den Apotheken im Umfeld der Praxis zu suchen.

Im Juli hatte auch die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg über die Veränderungen im Bereich der Rezeptur aufgeklärt. Die Kammer informierte in einem Schreiben alle baden-württembergischen Hautärzte über die neuen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung. So erhoffte man sich, längere Wartezeiten für die Patienten zu verhindern und weiterhin eine gute Zusammenarbeit zwischen Hautärzten und Apothekern zu gewährleisten. Im damaligen Schreiben an die Ärzte befand sich ebenfalls die Empfehlung, auf Standardisierte Rezepturen zurückzugreifen.



DAZ 2012, Nr. 46, S. 24

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