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Einführung verschoben
Die Freigabe habe sich verzögert, da das Unternehmen nachträglich Fragen erhalten habe, die das Medizinprodukterecht betreffen. „Diese wurden nun vollständig geklärt.“ Erst nach dem Gespräch mit der Behörde könnten konkrete Aussagen zu einem neuen Termin für die Markteinführung gemacht werden, hieß es. Ob es im Anschluss an das Treffen sofort losgehen kann oder die Markteinführung noch mal einige Wochen braucht, war zunächst unklar.
Ein Verbot des Bluttests auf den Chromosomen-Fehler Trisomie 21 hatte unter anderem der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, gefordert. Er stützte sich auf ein Rechtsgutachten, demzufolge der Test mit geltendem Recht nicht vereinbar sei – weder mit der Menschenwürde noch mit Artikel 3 des Grundgesetzes. Auch Ethiker und Kirchen hatten sich gegen das neue Verfahren ausgesprochen. Viele sehen die Gefahr der Selektion.
Das Land Baden-Württemberg, Sitz des Herstellers und damit zuständig, wird den Test nach früheren Angaben des Sozialministeriums nicht verbieten. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Gendiagnostikgesetz nicht gegeben. Der „PraenaTest“ ermöglicht die Erkennung des Down-Syndroms ohne Eingriff in den Mutterleib.
Trisomie 21 führt zu geistigen Behinderungen und körperlichen Auffälligkeiten. Bisher wird mit einer Fruchtblasenpunktion getestet, die medizinische Probleme bis hin zur Frühgeburt verursachen kann. Beim neuen Test genügt eine Blutprobe der Mutter. Nach Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums entscheiden sich schon jetzt neun von zehn Frauen für eine Abtreibung, wenn die Fruchtwasseruntersuchung eine Trisomie 21 ergibt.
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