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Pharmazeutisches Recht
Ehrenamtliche Tätigkeiten der AK Sachsen-Anhalt
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat anlässlich der Sitzung am 09. Mai 2012 folgende Änderungen der Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zur Erstattung von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 11. Mai 2011 (Pharmazeutische Zeitung vom 16. Juni 2011, S. 68) beschlossen:
(1) In § 6 Abs. 2 wird nach dem Wort „Kosten“ das Wort „für“ gestrichen.
(2) § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Aufwendungen für eine Referententätigkeit in den Unterrichtsveranstaltungen der praktischen Ausbildung für Pharmaziestudierende werden mit 80,00 Euro pro Unterrichtsstunde vergütet.“
(3) Nach § 9 wird folgender neuer § 9a eingefügt:
„§ 9a Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Richtlinie gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.“
(4) Die Änderung der Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zur Erstattung von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten tritt am 01. Juli 2012 in Kraft.
Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 09. Mai 2012 verabschiedete Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, wird hiermit ausgefertigt.
Magdeburg, 19. Juli 2012
Dr. Jens-Andreas Münch
Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
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