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Steuertipps für Kunden

Apotheker können Kunden helfen, Steuern zu sparen

BERLIN (svs). Mithilfe der Apotheken-Kundenkarte werden unter anderem Rechnungen gespeichert und gesammelt ausgedruckt. So braucht der Kunde nicht jede einzelne Apothekenquittung aufzuheben. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Blick auf das gerade vergangene Jahr 2011 aufmerksam.

Um private Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, müssen sie als "Außergewöhnliche Belastung" eingestuft und die medizinische Notwendigkeit ihrer Anwendung nachgewiesen sein. Dieser Nachweis kann durch ein sogenanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Wer als Patient in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle Ausgaben für Arzneimittel im Jahr 2011 bitten, die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat zahlen musste.

Das Finanzamt entscheidet von Fall zu Fall darüber, welcher Betrag für Krankheitskosten steuermindernd anerkannt wird. Wie hoch die zumutbare Eigenbelastung für den jeweiligen Steuerzahler ist, hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab.



DAZ 2012, Nr. 3, S. 28

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