DAZ aktuell

Behandlungsfehler: Keine generelle Beweislast-Umkehr

Entwurf des Patientenrechte-Gesetzes liegt vor

BERLIN (as/lk). Er wurde lange erwartet – jetzt ist er da: Der Entwurf der Bundesregierung zum Patientenrechte-Gesetz. Das Urteil ist gespalten. Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium sehen darin naturgemäß einen Fortschritt für die Patienten. Die Ärzte sind zufrieden, weil es keine generelle Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern geben soll. Und genau deshalb zeigen sich Opposition und Verbraucherschützer enttäuscht.

Laut Patientenorganisationen sterben pro Jahr etwa 17.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler. Rund eine Million erleide zum Teil schwere Folgeschäden. Nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter verlangen jährlich 30.000 Patienten Schadenersatz für Ärztefehler. Nur die Hälfte erhalte jedoch Recht.Nach Ansicht der Bundesregierung können sich die Patienten künftig gegen Behandlungsfehler besser juristisch zur Wehr setzen. Bisher sind Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Das soll sich jetzt ändern. So soll das geplante Gesetz das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankern und damit etwa das Recht auf umfassende Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben.

Die neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen. Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z. B. medizinischen Gutachten, geschehen.

Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht. Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zulasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.

Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss. Bei sogenannten "einfachen" Behandlungsfehlern verbleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für bestimmte Fallgruppen wie den "groben" Behandlungsfehlern sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende Fälle, die aus ob jektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte voll beherrschbare Risiko. So wird die Vermutung für einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht – führt z. B. ein defektes Narkosegerät während einer Operation des Patienten zu einer Sauerstoff unterversorgung und dadurch bedingt zu Hirnschädigungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden für diesen Fehler vermutet.

Lob und Kritik aus der Politik

"Die Patientenrechte werden greifbar", lobt die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. "Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit." Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ist zufrieden: "Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller begrüßt den Gesetzentwurf ebenso: "Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament. Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor."

Die Reaktionen der betroffenen Verbände auf den Entwurf der Bundesregierung fallen jedoch unterschiedlich aus. Positiv bewertet Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, den Entwurf: "Wir freuen uns darüber, dass die Rechte unserer Versicherten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei Behandlungsfehlern gestärkt werden sollen". Lange Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zulasten der geschädigten Patienten müssten endlich der Vergangenheit angehören.

Als "Trostpflästerchen" kritisiert hingegen die Partei Bündnis 90 / Die Grünen den Gesetzesentwurf: Die FDP-Politiker des Gesundheitsministeriums vermieden grundsätzlich alle Änderungen, die zu Auflagen für die Ärzteschaft führen würden. Die Beweislastumkehr bei groben Fehlern sei schon jetzt gängige Rechtsprechung und auch im neuen Entwurf müsse ein geschädigter Patient wiederum selbst den Nachweis für einen erlittenen Schaden erbringen. Dies sei für einen Laien "keine faire Rechtsposition". Weiterhin vermisse man eine verbindliche Regelung zu Fehlermeldung und Fehlervermeidungssystemen in Krankenhäusern, so die Bundestagsfraktion.

Für die SPD-Bundestagsfraktion wertet Karl Lauterbach den Entwurf als "düstere Grundlage für das weitere Verfahren". Ein wichtiges Thema werde so bearbeitet, dass am Schluss Ärzte und Patienten unzufrieden seien. "Das Misstrauen der Patienten wird nicht behoben. Das Konkursrisiko der Ärzte, das ja eine zunehmend größere Rolle spielt, wird auch nicht angegangen. Statt der Beweislastumkehr wäre eine Fondslösung für Entschädigungsleistungen besser gewesen. Die SPD-Fraktion wird dieser Version nicht zustimmen."

Positive Reaktionen von den Ärzten

Der NAV-Virchow-Bund, der Verband niedergelassener Ärzte Deutschlands e. V., beurteilt die Änderungen weitestgehend positiv, mahnt jedoch, dass weitere Dokumentationspflichten für Ärzte einer besseren Patientenversorgung eher im Wege stehen würden. Dagegen sollten die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen werden: Die Patienten seien häufig durch die "behördenähnliche Struktur" von Krankenkassen in der Position des "Bittstellers", wenn es um Leistungsgenehmigungen oder Auskünfte ginge. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes fordert die Einführung eines Beratungsprotokolls, in dem Auskünfte der Krankenkassen mit auskunftsgebendem Krankenkassenmitarbeiter dokumentiert würden. Viel zu oft würden Leistungen leichtfertig zugesichert und die Verantwortung auf die Ärzte übertragen, so Heinrich.

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sieht so gut wie keinen Anlass zur Kritik: "Den Paragrafen mit der Frage der Festlegung, was ein grober Behandlungsfehler ist, muss ein Jurist bewerten. Darüber hinaus entspricht der Gesetzentwurf im Wesentlichen dem, was wir mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung abgesprochen haben und ist eine Kodifizierung des bisherigen Rechtes. Wir sehen in dem gegenwärtigen Gesetzentwurf auf den ersten Blick eine Einlösung des Versprechens, das nicht gegen die Ärzte zu formulieren."

Verbraucherschützer

Unzufrieden zeigen sich insbesondere die Verbraucherschützer: "Es gibt nahezu keine Ausweitung der Rechte für Patienten", so die Wertung der Gesundheitsexpertin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ilona Köster-Steinebach: "Das ist enttäuschend." Die Regierung setze nur um, was ohnehin ständige Rechtsprechung der Gerichte sei. Die Pläne blieben hinter dem zurück, was für Patienten notwendig wäre. Die Verbraucherschützer fordern hingegen eine generelle Umkehr der Beweislast. "Es gibt erhebliche Schwierigkeiten, grobe Fehler von einfachen abzugrenzen", kritisiert Köster-Steinebach. Durch Gutachten könne erreicht werden, "dass sogar das Vergessen des Operations besteckes im Patienten als einfacher Fehler gewertet wird". Als völlig unzureichend kritisieren die Verbraucherschützer zudem die geplanten Regelungen zu Behandlungsakten. Das Patientenrecht auf Einsichtnahme sei nichts wert, da man keine Sanktionen vorsehe, falls Ärzte oder Kliniken sie nicht herausgeben.

Übrigens: Apotheker sind vom neuen Patientenrechte-Gesetz nicht direkt betroffen, "da Apotheker nicht zur Behandlung von Patienten befugt sind".



DAZ 2012, Nr. 3, S. 30

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