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AK Hamburg lehnt geplante Beitragsänderung ab
Die Kammerversammlung beschloss daraufhin die Einsetzung eines Ausschusses, der jetzt eine neue Beitragsordnung ausarbeiten soll. Ob dies bis zur nächsten Kammerversammlung im November möglich ist, blieb offen. Das Nein der Kammerversammlung zur neuen Beitragsordnung muss jetzt zunächst mit der Hamburger Aufsichtsbehörde diskutiert werden. Die Aufsichtsbehörde hatte aus formalen Aspekten eine Reform der Beitragsordnung gefordert, das bisherige pauschale Beitragssystem dabei allerdings nicht kritisiert.
Mit der jetzt gescheiterten Umstellung auf ein prozentuales Beitragssystem wollte der Kammervorstand mehr Gerechtigkeit schaffen. In der gut fünfstündigen Diskussion gab es aber ausführliche Kritik daran. Einer der Hauptpunkte in der Diskussion war die Frage der Gerechtigkeit. So wurde kritisiert, dass der Vorschlag des Kammervorstandes den Abzug von durchschnittlichen Betriebskosten vom Rohertrag als Bemessungsgrundlage vorsah. Dies spiegele nicht die tatsächlichen wirtschaftlichen Unterschiede der Apotheken wider, hieß es. Der Vorstand hatte den Abzug durchschnittlicher Betriebskosten vorgeschlagen, um den Gestaltungsspielraum einzugrenzen.
Kritisiert wurde auch, dass die vorgeschlagene Beitragsordnung zu unterschiedlichen Werten bei selbstständigen und angestellten Apothekern führen würde. Außerdem weiche die Kammer Hamburg damit von anderen Kammerbezirken ab. Damit sei die Vergleichbarkeit zwischen den Kammerbezirken nicht mehr gegeben.
Bisher zahlt ein Vollzeit arbeitender Apotheker einen jährlichen Kammerbeitrag von 240 Euro. Nach dem Vorschlag der Apothekerkammer Hamburg sollte er künftig 1,38 Prozent vom jährlichen Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen abführen. Bei einem Einkommen von 40.000 Euro wäre somit ein Jahresbeitrag von 552 Euro angefallen. Ab einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von knapp 17.400 Euro hätte sich der Jahresbeitrag für angestellte Apotheker somit verteuert.
Auch für alle selbstständigen Apotheker sollte der Beitrag 1,38 Prozent betragen. Bemessungsgrundlage sollte der Rohertrag der Apotheke sein abzüglich durchschnittlicher Betriebsausgaben. Bislang zahlen Hamburgs selbstständige Apotheker nach Angaben der Kammer 170 Euro pauschal pro Monat. Bis zu einem Bemessungsbetrag von knapp 148.000 Euro wäre der Kammerbeitrag gesunken oder er wäre unverändert geblieben. Apotheker mit höheren Bemessungsgrundlagen hätten mehr bezahlen sollen.
Jetzt beginnt die Suche nach einer neuen Beitragsordnung für die Apothekerkammer Hamburg wieder von vorne. Bis zur Neuordnung gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
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