DAZ aktuell

ABDA-KBV-Konzept: Probleme bei der Umsetzung

Spitzentreffen von ABDA und KBV vereinbart

BERLIN (lk). Dass es Probleme bei der Umsetzung des ABDA-KBV-Konzepts gibt, ahnte man schon lange: Eigentlich wollten ABDA und KBV bereits im März eine Modellregion für das gemeinsame Projekt Arzneimittelmanagement präsentieren – erst Anfang März, dann Mitte März und darauf Ende März. Jetzt ist es Ende April und noch immer nichts geschehen. Und die Politik drängt bereits. Jetzt räumte die ABDA gegenüber der DAZ erstmals Schwierigkeiten bei der Umsetzung ein.
Foto Janine Bergmann – Fotolia.com
Noch immer eine Baustelle Das ABDA-KBV-Konzept sollte bereits Anfang März in die Testphase gehen. Noch sind jedoch nicht alle Details geklärt.

Die Auslegung des Gesetzes kommt nicht voran. Es geht ums Geld. ABDA und KBV-Spitze haben dazu Krisentreffen vereinbart. Es wird weitere Verzögerungen geben. ABDA und KBV wünschen im Rahmen der AMG-Novelle sogar eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Doch dazu kommt prompt die Absage aus der Koalition. Auf DAZ-Anfrage lehnt CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn eine Gesetzesanpassung ab: "Wir haben einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der jetzt auch genutzt werden sollte." Punkt. Keine Änderung.

Klärungsbedarf in zwei Punkten

Es geht um zwei Punkte. ABDA und vor allem KBV wollen in der Modellregion – zur Zeit gelten Thüringen und Sachsen als Favoriten – nicht nur mit einer Krankenkasse Verträge schließen. Alle Krankenkassen sollen an den Verhandlungstisch. Und zweitens: Die Kassenärzte wollen jeden Regress ausschließen. Zwar soll das ABDA-KBV-Konzept zu geringeren Ausgaben für Arzneimittel führen. Das wäre unproblematisch. Aber, man weiß ja nie. Jedenfalls wollen die Ärzte jeden Regress ausschließen. "Die durch das Modellvorhaben den Krankenkassen entstehenden Mehraufwendungen sind auszugleichen", heißt es aber im Gesetz. Hier gibt es offenbar noch komplizierten Klärungsbedarf. "Wir haben deshalb ein Arbeitsgespräch mit der Spitze der KBV verabredet, um zu gangbaren Lösungen zu kommen", heißt es in einer ABDA-Erklärung auf Anfrage der DAZ. Und weiter: Schwierigkeiten hätten alle Beteiligten mit der wortgenauen Umsetzung des § 64a. So sei ja bekannt, dass sowohl ABDA wie KBV erhebliche Probleme sähen bei der dort verankerten Rückzahlungsverpflichtung von Leistungshonoraren. Aber auch auf Kassenseite gebe es – Stichwort Schiedsstellenlösung – erhebliche Bedenken gegen eine genaue Auslegung des § 64a. ABDA: "Wir bemühen uns momentan darum, aktiv Lösungen zu erarbeiten bzw. Bedenken ausräumen, mit dem Ziel, das Modell in einer Testregion an den Start zu bekommen. Dabei ist noch mal zu unterstreichen, dass nicht der Wille zur Umsetzung zur Disposition steht, hier sind sich ABDA und KBV einig. Es gilt aber Klippen zu umschiffen, die in der Gesetzesformulierung ihren Ursprung haben."

Intensive Diskussionen, zu viele Ansprechpartner

Die inhaltlichen Diskussionen zur Umsetzung des ABDA-KBV-Modells in den potenziellen Testregionen Sachsen und Thüringen seien sehr intensiv. Sowohl von ärztlicher wie auch von ABDA-Seite gebe es den klaren Willen, die Inhalte des Modells – nämlich eine enge Kooperation zwischen Apotheker und Arzt im Sinne einer besseren Versorgung – umzusetzen. Diese Diskussionen seien allerdings auch durch die Tatsache erschwert, dass den Landesorganisationen der Heilberufler keine entsprechende Organisationsstruktur auf Kassenseite gegenüberstehe, "sondern wir es hier mit einer Vielzahl an Ansprechpartnern zu tun haben".



DAZ 2012, Nr. 17, S. 22

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