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Arzneimittel und Therapie
Kurz gemeldet: Cyclophosphamid | Mirabegron | Antikörper-Wirkstoff-Konjugat | Pegasys® | Strontiumranelat | Bisphosphonate
Indikationen von Cyclophosphamid eingeschränkt
Die Anwendung von Cyclophosphamid (Endoxan®) bei Autoimmunerkrankungen ist stark eingeschränkt worden. Das Zytostatikum darf nur noch bei bedrohlichen Verläufen einer Wegener-Granulomatose oder bei schweren, progredienten Formen einer Lupus-Nephritis zum Einsatz kommen. Bisher war Cyclophosphamid nicht nur für verschiedene Tumorarten zugelassen, sondern auch für alle Arten von bedrohlich verlaufenden Autoimmunerkrankungen, zum Beispiel bei rheumatoider Arthritis, Sklerodermie oder systemische Vaskulitiden.
FDA empfiehlt Zulassung von Mirabegron
Der β3-Rezeptoragonist Mirabegron (Betanis®) soll in der Therapie der überaktiven Blase eingesetzt werden. Die Experten der FDA sprachen sich mit 7 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen für den neuen Wirkstoff aus, der die Zahl der Inkontinenzepisoden und die Miktionsfrequenz signifikant im Vergleich zu Placebo verbessern soll. Auch in Europa läuft ein Zulassungsantrag.
Erfolgreiches Antikörper-Wirkstoff-Konjugat
Trastuzumab Emtansin ist ein in der klinischen Prüfung befindliches Antikörper-Wirkstoff-Konjugat, das aus dem Antikörper Trastuzumab und dem Chemotherapeutikum DM1 (Maytansinoid) besteht, die beide durch eine stabile Verbindungssubstanz miteinander verbunden sind. Das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat soll auch bei Vorliegen einer Trastuzumab-Resistenz wirksam sein. Patientinnen, die Trastuzumab Emtansin erhielten, lebten signifikant länger ohne Fortschreiten ihrer Erkrankung.
Lieferengpässe bei Pegasys®
Der Hersteller Roche weist auf mögliche Lieferengpässe innerhalb der nächsten ein bis drei Monate bei pegyliertem Interferon alfa-2a in der Darreichungsform Pegasys® Fertigspritze hin. Die Fertigpens sind nicht betroffen. Besonders bei Patienten, die wegen einer chronischer Hepatitis C oder B mit pegyliertem Interferon alfa-2a behandelt werden, sollte eine Behandlungsunterbrechungen vermieden werden.
Neue Kontraindikationen für Strontiumranelat
Ein Rote-Hand-Brief informiert über neue Kontraindikationen bei der Anwendung von Strontiumranelat (Protelos®). Es ist nun kontraindiziert bei Patienten mit akuten oder früheren venösen Thromboembolien, einschließlich tiefer Venenthrombose und Lungenembolie. Auch bei postoperativer oder sonstiger längerer Bettruhe darf Strontiumranelat nicht verschrieben werden. Bei Patienten über 80 Jahren mit Risiko für venöse Thromboembolien soll Strontiumranelat nur mit Vorsicht angewendet werden.
Erhöhtes Risiko von Skleritis und Uveitis unter Bisphosphonaten
Patienten, die (orale) Bisphosphonate einnehmen, können ein erhöhtes Risiko für Entzündungen der Regenbogenhaut (Uveitis) oder der Lederhaut (Skleritis) haben. Besonders Erstanwender scheinen betroffen zu sein. Ob es sich um einen Gruppeneffekt der Bisphosphonate handelt, ist bisher nicht geklärt. Patienten sollten über Symptome wie gerötete Augen, Schmerzen und Lichtempfindlichkeit aufgeklärt werden. Treten diese auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden!
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