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DAZ aktuell
Neue Hilfstaxe ist in Kraft getreten
Höhere Zuschläge und höhere Abschläge sorgen für Kostensenkungen
Die neue Vereinbarung sieht für Apotheken höhere Zuschläge für die Herstellung von patientenindividuellen Rezepturen von Zytostatika- und Schmerzlösungen als Rezeptur vor. So erhöht sich der Zuschlag für Zytostatika-Lösungen von 69 auf 79 Euro, für Analgetika-Lösungen von 39 auf 50 Euro und für Cardioxane-Lösungen von 54 Euro auf 79 Euro. Zugleich sind aber auch höhere Abschläge der Apotheken an die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Sie steigen für Zytostatika-Rezepturen bei generischen Wirkstoffen von bisher 10 auf 25 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis. Bei Lösungen mit Calciumfolinat beträgt der Abschlag 50 Prozent statt bisher 35 Prozent. Gemessen an den Verordnungszahlen summiert sich laut ABDA der Gewinn für Apotheken durch das gestiegene Honorar auf insgesamt 23 Millionen Euro. Der erhöhte Apothekenabschlag von 25 Prozent zugunsten der GKV führe hingegen gleichzeitig zu Ersparnissen von 93 Millionen Euro für die gesetzlichen Kassen.
Die Vereinbarung sieht zudem Regelungen zur Kennzeichnung und Abrechnung von Fertigarzneimitteln vor, die nicht vollständig verarbeitet werden (Verwürfe). Abhängig davon, ob die Rezeptur in der Apotheke oder in einem Herstellbetrieb angefertigt wurde, ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf ihre Abrechnungsfähigkeit.
VZA: Zytostatika-Ausschreibungen überflüssig
"Das ist ein schweres Opfer für uns", sagt Dr. Klaus Peterseim, Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) angesichts der deutlich gestiegenen Abschläge an die Kassen. Aus VZA-Sicht finden die neuen Vorgaben ihre Rechtfertigung jedoch in der Tatsache, dass das System frei verhandelbarer Preise politisch so gewollt sei und entsprechend funktioniere. "Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Ausschreibungen von Krankenkassen für Zytostatika-Versorgungen überflüssig sind", so Peterseim. Und so hält der Verband an seiner Forderung fest, die Rechtsgrundlage für diese Ausschreibungen, § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V, ersatzlos zu streichen. Ausschreibungen führen Peterseim zufolge zu einer erheblichen Minderung der Versorgungsqualität für die Patienten, da der niedrigste Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu einer entsprechenden Kalkulation führen müsse. Zudem führten sie zu einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung. Denn Ausschreibungen förderten die Oligopolisierung der Anbieterseite und die Zerstörung qualitätsorientierter und ortsnaher Strukturen, so der VZA.
DAV: mehr Transparenz, mehr Vertrauen
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker kommentierte den neuen Vertrag milde: "Die neue Hilfstaxe ermöglicht auch in Zukunft eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von Krebspatienten." Durch die Anhebung des Honorars würden die Arbeitsleistungen von Apothekern nun besser honoriert – auch wenn die Änderungen noch nicht ausreichend seien. Zudem werde für mehr Transparenz bei der Abrechnung von parenteralen Zubereitungen gesorgt. Dies schaffe mehr Vertrauen, sorge für weniger Bürokratie und spare dazu noch Geld, so Becker. Der ABDA zufolge sind bundesweit rund 400 Apotheken von den neuen Regelungen in der Hilfstaxe betroffen. Pro Jahr würden mehr als 2,3 Millionen Spezialrezepturen (Zytostatika- oder Schmerzmittellösungen) zulasten der GKV hergestellt.
Der GKV-Spitzenverband sprach von einem "Gewinn für beide Seiten". Dr. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arzneimittel, unterstrich jedoch, dass man sich auf diesem Erfolg "keinesfalls ausruhen" werde. "Das ist lediglich ein erster Schritt zu marktgerechten Preisen." So werde man künftig unter anderem die Möglichkeit von Preisabfragen gezielter nutzen, um Einkaufsvorteile der Apotheken zugunsten der Versicherten zu erschließen.
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