Gesundheitspolitik

Krankenkassen starten Rückerstattung

Kassenabschlag 2010 – 1. Quartal 2010: Apotheken erhalten 0,55 Cent je Packung zurück

Berlin (lk). Warmer Geldregen für Apotheker zu Jahresbeginn: Die meisten Krankenkassen haben jetzt mit der Auszahlung der zurückgehaltenen Kassenabschläge für das erste Quartal 2010 begonnen. Wie das Norddeutsche Apotheken-Rechenzentrum NARZ bestätigte, sind die ersten Rückzahlungen mit der Januar-Abrechnung bereits erfolgt. Mit der Februar-Abrechnung erfolgten weitere Rückerstattungen. Für die einzelnen Apotheken handelt es sich dabei um Beträge bis zu mehreren Tausend Euro.

Bei der Auszahlung geht es um die Differenz zwischen dem Kassenabschlag in Höhe von 2,30 Euro und 1,75 Euro. Ende 2009 hatte die Schiedsstelle den Kassenabschlag rückwirkend auf 1,75 Euro festgesetzt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Sie hatten daraufhin im ersten Quartal 2010 weiterhin den Abschlag in Höhe von 2,30 Euro einbehalten.

Erst im Frühjahr 2010 hatte dann das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den sofortigen Vollzug des Schiedsspruchs angeordnet. Dieser wurde zwar sofort umgesetzt und der Kassenabschlag auf 1,75 Euro mit der nächsten Abrechnung gesenkt. Die meisten Kassen hatten aber die Differenz von 0,55 Euro pro Packung für die ersten drei Monate bis Ende 2010 noch nicht zurückerstattet. Die Erklärung: Die Begründung des im September ergangenen zweiten Schiedsspruchs für das Jahr 2010 lag noch nicht vor. Darin hatte die Schiedsstelle den Abschlag für 2010 ebenfalls auf 1,75 Euro festgesetzt. Der GKV-Spitzenverband hatte unter Vorbehalt zugestimmt und auf eine neue Klage dagegen verzichtet. Die Parteien warten noch auf das Urteil des Berliner Landessozialgerichts.

Allerdings haben sich noch nicht alle Krankenkassen der Rückerstattungswelle angeschlossen. Die Knappschaft hat mit kurzer Verzögerung im Februar die Rückzahlung freigegeben. Noch nicht überwiesen haben einige Betriebskrankenkassen. Obwohl die Kassen jetzt auszahlen, stehen die Gelder noch unter Vorbehalt. Gegen die Festsetzung des Abschlages auf 1,75 laufen noch Verfahren. Letztinstanzlich bestätigt ist der Schiedsspruchbetrag nicht.



AZ 2012, Nr. 7, S. 1

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