Gesundheitspolitik

"Frustsäure"-Tabletten für die Kassen

Sachsen setzt auf Traubenzucker mit "Packungsbeilage"

Leipzig (az). Der Sächsische Apothekerverband setzt angesichts der holprigen Verhandlungen zum Kassenabschlag 2013 auf einen launigen Protest: In den letzten Tagen hat er an rund 250 sächsische Geschäftsstellen der Krankenkassen, Mitglieder der Verhandlungskommission zum Kassenabschlag und Vertreter des GKV-Spitzenverbands "Frustsäure-Tabletten" versandt. Dazu die Erklärung: "Wir sind sauer!" Statt uneinsichtigem Verhalten fordern die Apotheker von ihrem Verhandlungspartner faires Verhandeln.
Foto: Sächsischer Apothekerverband

In der den "Tabletten" beigefügten Packungsbeilage werden die Krankenkassen zu einem Umdenken in ihrer Verhandlungsführung aufgefordert. "Das Mittel wurde eigens gegen die aktuell auftretende Ignoranz des GKV-SV und der vertretenen Krankenkassen gegenüber den Argumenten der Apotheker entwickelt", heißt es zur Erklärung. Sobald nach der Einnahme der Frustsäure-Tabletten erste Wirkungen einsetzten, sollte der Einnehmende die gewonnene Einsicht innerhalb seiner Krankenkasse an den Bundesvorstand und an den Spitzenverband weiterübermitteln.

Vorbild dürfte hier "ÜberlegFix" gewesen sein – das "Medikament", das im Sommer die Apothekerkammer Nordrhein an Politiker verschickt hat, um sie vor Vorurteilen zur Apothekenhonorierung zu "schützen". Dass dies besondere Wirkung entfaltet hätte, ist allerdings nicht bekannt.

Die Mitglieder des Sächsischen Apothekerverbands senden zudem an die Geschäftsstellen der Krankenkassen im Freistaat Protestfaxe: "Die Haltung Ihres Spitzenverbandes ist für uns eine grobe Abwertung der Leistungen, die wir tagtäglich in unseren Apotheken – zusätzlich zu unserer Arbeit als Pharmazeuten – für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Kasse erbringen." Im Sinne einer guten Versorgung der Versicherten habe man sich in der Vergangenheit stets als Partner im Gesundheitssystem verstanden. "Allerdings setzt Partnerschaft einen fairen Umgang miteinander voraus" – und den fordere man nun ein.



AZ 2012, Nr. 49, S. 8

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