- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 36/2012
- ApBetrO-Änderung: Apo-...
Gesundheitspolitik
ApBetrO-Änderung: Apo-Bus zugelassen
Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, beabsichtigt die Bundesregierung erneut die Apothekenbetriebsordnung zu ändern. Der aktuelle Entwurf, der bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, sieht die Zulassung von Apothekenbussen vor, allerdings nur in ländlichen Gebieten und Gemeinden bis 3000 Einwohner. Hintergrund der erneuten Änderung: das rasante Apothekensterben auf dem Lande. Vordergründig schockiert von den abnehmenden Apothekenzahlen im ländlichen Raum sucht die Regierung nach Wegen, die flächendeckende Versorgung in dünn besiedelten Gebieten aufrecht zu erhalten – durch die Zulassung von rollenden Apotheken, die eine sogenannte Basis-Arzneiversorgung anbieten sollen. Vorgesehen ist, für jeweils 15 Gemeinden einen Apothekenbus zuzulassen. Der Bus, der laut Änderungsverordnung nur von approbierten Mitarbeiter(innen) gesteuert werden darf, sollte eine einheitlich weiße Speziallackierung mit aufgebrachten Apotheken-A aufweisen und mit einer schnellen Internetverbindung ausgestattet sein. Um Apothekenleitern einen Investitionsanreiz zu geben, will Wirtschaftsminister Rösler das Apothekenhonorar für im Bus abgegebene Arzneimittel statt um 25 Cent nun um 27,5 Cent anheben. Als weiteren Anreiz für buswillige Apothekerinnen und Apotheker wird für Apothekenbusse die Abgabepflicht für Rabattarzneimittel aufgehoben: Abgegeben wird, was an Bord ist.
Laut ApBetrO-Änderungsverordnung muss die Mindestbesatzung eines Apotheken-Busses aus einem Apotheker (oder Apothekerin mit dem TÜV-Nachweis, einen Bus auch einparken zu können), einer PTA und einer PKA (mit Pannenerfahrung und roter Sicherheitsweste) bestehen. Die Mindestausstattung des Busses setzt sich zusammen aus den Basis-Arzneimitteln, die in Anlage 9a und 9b der ApBetrO aufgeführt sind, sowie einem kleinen Panzerschrank für ausgewählte BtM. Auf eine dreiseitig und bushoch abgetrennte Rezeptur mit Abzug wollte die Regierung ebenfalls nicht verzichten. In jeder Apotheke, auch Bus-Apotheke, sind die Anforderungen der ApBetrO zu erfüllen: Vor dem klimatisierten Bus ist das Schild "Bitte Diskretion" aufzustellen, damit ungestört beraten werden kann, Eintritt nur jeweils eine Person. Der Bus ist mit einem barrierefreien Zugang zu versehen (kleine Hebebühne). Die Türen sind stets geschlossen zu halten. Bedienung ab 20 Uhr durch die Nachtdienstklappe.
Erste Reaktionen in der Apothekerschaft zeigten zunächst wenig Begeisterung. Mittlerweile liegen jedoch schon zahlreiche Bewerbungen vor von DocMorris- und Easy-Apotheken sowie aus den Niederlanden. Übrigens, die Werbe- und Vertriebsgesellschaft der ABDA hat bereits Sonderkonditionen mit einem Stuttgarter Bushersteller ausgehandelt für präzertifizierte QMS-Busse.
Peter Ditzel
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.