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- AZ 35/2012
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Gesundheitspolitik
Schmerzensgeld wegen indiskreter Cialis-Lieferung?
Die Apotheke des Beklagten beliefert unter anderem das Krankenhaus, in dem der Pfleger arbeitet. Auch die Krankenhausmitarbeiter können den Lieferservice der Apotheke nutzen. Und so orderte auch der 46-jährige Pfleger dort Cialis zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion. Dabei bat er darum, das Medikament in einer verschlossenen Tüte zu liefern. Weil der Pfleger bei der Lieferung tags drauf selbst nicht anwesend war, nahm der Chefarzt sie in Empfang. Zwar kam das Medikament in einer Tüte – doch der Lieferzettel, der an dieser festgemacht war, offenbarte Inhalt und Besteller. Der Pfleger stellte daraufhin den Apotheker zur Rede. Dieser entschuldigte sich, sicherte zu, dass so etwas nicht noch einmal vorkomme. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wollte er jedoch nicht unterschreiben. Dies reichte dem Pfleger nicht – er zog vor das Zivilgericht. Nun muss ein Richter entscheiden, ob seine Forderung nach 2500 Euro nebst rund 500 Euro Anwaltskosten gerechtfertigt ist.
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