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Gesundheitspolitik
Immer Ärger mit dem Kassenabschlag
Der Hintergrund: Noch streiten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband vor Gericht über den Kassenabschlag 2009 und 2010. Daher wissen die Apotheker vermutlich noch lange nicht, mit welchen Zahlen sie in ihrer Bilanz tatsächlich kalkulieren müssen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, raten daher Steuerberater wie die Treuhand für die Differenz zwischen dem umstrittenen Schiedsspruch von 1,75 Euro und der Kassenforderung von 2,30 Euro eine steuerliche Rückstellung zu bilden: Das ergibt nach Angaben der Treuhand pro abgegebener Packung einen Betrag von 47 Cent (ohne Umsatzsteuer).
Dabei spielen aber nicht alle Finanzämter mit und machen Stress: Einige wollen die von der Treuhand Hannover empfohlene Rückstellung in der Apotheken-Bilanz nicht anerkennen, andere fordern kleinteilige Erläuterungen. In Sachsen mischt sich sogar das Landesfinanzministerium ein. Der Finanzminister prüft derzeit, ob Steuerrückstellungen in fünfstelliger Höhe im Freistaat von den Finanzämtern anerkannt werden sollen.
Ja oder nein, das macht einen Unterschied. Bis zur endgültigen, rechtssicheren Festlegung des Kassenabschlages können die Apotheker mit der Bildung von Rückstellungen im Durchschnitt 25.000 Euro Steuern für zwei Jahre sparen. Sollte der Kassenabschlag am Ende für 2009 und 2010 auf 1,75 Euro festgesetzt werden, müssten die Steuern zwar nachgezahlt werden. Aber erst einmal hätten die Apotheker für vier bis fünf Jahre Liquidität gesichert.
Steuerersparnis möglich, aber ...
Da niemand weiß, wie die Gerichte entscheiden, rät die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover ihren Mandanten, für die Differenz zwischen 2,30 Euro und 1,75 Euro eine steuerliche Rückstellung zu bilden. Für beide Jahre ergibt sich so eine Rückstellungssumme von insgesamt 648 Millionen Euro für alle Apotheken in Deutschland. Umgerechnet auf jede Apotheke fällt ein durchschnittlicher Betrag von 30.400 Euro an, ohne Mehrwertsteuer immerhin noch 25.600 Euro. Bei rund 50-prozentiger Steuerlast ergibt sich so für zwei Jahre zunächst eine Steuerersparnis von 12.800 Euro.
Sollte der Abschlag auf 2,30 Euro festgesetzt werden, hat die Steuerminderung Bestand, erklärte Oliver Schmitz, Steuerberater und Rechtsanwalt bei der Treuhand. Mit der Rücklage kann dann die fällige Nachzahlung an die GKV beglichen werden. Wird der Abschlag hingegen auf 1,75 Euro festgesetzt, muss die Rückstellung aufgelöst werden und wirkt sich gewinnsteigernd aus. Das gilt auch für alle Werte zwischen 1,75 und 2,30 Euro.
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