Management

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Vorausschauend agieren hilft Ärger vermeiden

(nk/az). Die Übergabe des eigenen Unternehmens auf die nächste Generation gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Unternehmers. Als wäre das "Loslassen" nicht schon schwer genug, steht der Unternehmer häufig vor einer Reihe rechtlicher und steuerrechtlicher Probleme. Eine frühzeitige Planung ist für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge dennoch unverzichtbar.

Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung stehen jährlich rund 22.000 Familienunternehmen vor den Herausforderungen der Nachfolge. Wenngleich die Sensibilisierung für eine frühzeitige Nachfolgeplanung zunimmt, gehen viele Unternehmer die Aufgabe zu spät an. Im Rahmen einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid gaben 57% der Befragten an, noch keine oder keine abschließende Nachfolgeregelung getroffen zu haben. 17% der über 50-Jährigen haben sich mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt. Die Unternehmer scheuen zum einen die Auseinandersetzung mit komplexen gesellschafts-, steuer-, erb- und familienrechtlichen Fragen, zum anderen widerstrebt ihnen der Gedanke an den eigenen Rückzug. Die Risiken einer ungelösten Nachfolge sind gleichwohl enorm. Gescheiterte Unternehmensnachfolgen können das erarbeitete Lebenswerk in kurzer Zeit ruinieren. "Unternehmer sollten ihre Nachfolge daher so früh wie möglich planen. Lässt sich der Unternehmer dabei kompetent beraten, finden sich rasch zufriedenstellende und nachhaltige Lösungen für die anstehenden Probleme", empfiehlt Dr. Regler von der Landesnotarkammer Bayern.

Übergabe "mit warmer Hand"

Die Übergabe des Betriebs "mit warmer Hand", also noch zu Lebzeiten des Inhabers, stellt regelmäßig das Mittel der Wahl für eine erfolgreiche Nachfolge dar. So können bei rechtzeitiger Planung die Betriebsführungsqualitäten des vorgesehenen Nachfolgers realistisch eingeschätzt werden, der Übergang kann gleitend erfolgen und dem derzeitigen Inhaber verbleiben Korrekturmöglichkeiten, um etwaigen Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge kann nicht zuletzt die anfallende Schenkungsteuer reduzieren. Steuerfreibeträge, die vom Staat alle zehn Jahre gewährt werden, können so effektiv genutzt werden. Handlungsbedarf besteht in diesem Zusammenhang auch, weil die Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen, die das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gewährt, rechtlich und politisch unter Beschuss geraten sind. "Es ist nicht auszuschließen, dass diese künftig aufgehoben werden und die Unternehmenserben damit eine höhere Erbschaftsteuerbelastung trifft", weiß Regler. Schließlich darf im Rahmen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung das Interesse des Übergebers an seiner Versorgung im Alter einschließlich der Freistellung aus einer etwa übernommenen Haftung nicht aus dem Auge verloren werden.

Bleiben einzelne Geschwister bei der Betriebsnachfolge unberücksichtigt, können deren Pflichtteilsansprüche zu Liquiditätsproblemen beim Unternehmensnachfolger führen. Im schlimmsten Fall kann die Veräußerung des Unternehmens notwendig werden. Ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Geschwister – in der Regel gegen eine Abfindung – kann dem künftigen Betriebsinhaber Schutz und Planungssicherheit bieten.

Planung für den Notfall

Zur Nachfolgeplanung gehört auch die Planung für den Notfall. Steht der Unternehmer beispielweise aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit für längere Zeit nicht zur Verfügung, kann eine Führungslosigkeit des Betriebs schwerwiegende Folgen haben. "Welche Vorkehrungen hiergegen sinnvoll sind, kommt auf die individuelle Struktur des Unternehmens an", erklärt Regler. "Neben der Einräumung von Geschäftsführungsbefugnissen können etwa Handlungsvollmachten, wie beispielsweise die Prokura, oder Stimmrechtsvollmachten sinnvoll sein. Zur Verwaltung des privaten Vermögens kann einer Vertrauensperson, etwa einem Familienmitglied, eine umfassende General- und Vorsorgevollmacht erteilt werden." Da privatschriftliche Vollmachten bei wichtigen Vorgängen nicht genügen, ist die notarielle Beurkundung zu empfehlen. Eine vorausschauende Planung kann nicht zuletzt das qualitative Rating, das von Banken und Sparkassen bei der Kreditvergabe zugrunde gelegt wird, verbessern und zu günstigeren Darlehenskonditionen verhelfen.

Auch an testamentarische Verfügungen denken

Auch wenn eine verantwortliche Nachfolgeplanung in der Regel auf eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens abzielt, darf die Vorsorge durch testamentarische Verfügungen, etwa für den Fall eines plötzlichen Unfalls, nicht fehlen. Gerade für den Unternehmer ist dies besonders wichtig, da für ihn die gesetzliche Erbfolge regelmäßig nicht passt und zudem eine präzise Abstimmung von Gesellschafts- und Erbrecht erforderlich ist. Regler: "Gesellschaftsvertrag und Testament sind wie Schlüssel und Schloss: Passen beide nicht zusammen, kann die Unternehmensnachfolge scheitern. Die Beteiligten sollten sich daher gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich aus einer Hand beraten lassen. Der Notar ist für viele Unternehmer der erste Ansprechpartner, da diese Rechtsgebiete zu seinen Kernkompetenzen gehören." Besonders kritisch ist es, wenn nach dem Tod des Unternehmers die Inhaberschaft am Unternehmen und an einzelnen betrieblich genutzten Einrichtungen, wie etwa Gebäuden oder Maschinen auseinanderfällt. Hierdurch können stille Reserven aufgedeckt werden, die unter Umständen eine erhebliche Steuerlast verursachen. Ein unvorsichtig formuliertes Testament kann das Unternehmen so in unerwartete Schwierigkeiten bringen.

"Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge hat die besonderen Gegebenheiten des Unternehmens, des derzeitigen Inhabers sowie seines Nachfolgers zu berücksichtigen. Die Lösungen sind in hohem Maße individuell – eine ‚Standard-Nachfolge‘ gibt es nicht", berichtet Regler aus der notariellen Praxis. "Durch das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht stellt es hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater. Da die Rechtsgebiete zu den Kernbereichen der notariellen Tätigkeit gehören und die Beratungsleistung mit den Kosten für eine Beurkundung abgegolten sind, ist der Notar für viele Unternehmer der ideale Ansprechpartner."



AZ 2012, Nr. 23, S. 6

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