Gesundheitspolitik

Neuer Rahmenvertrag statt Retaxationen?

Ideen und Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern

ROSTOCK (tmb). Verträge mit Krankenkassen, Probleme durch Retaxationen, aber auch Beispiele für erfolgreiche vertragliche Lösungen waren wichtige Themen bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 18. April in Rostock. Als eine Ursache für die Retaxationsprobleme wurde dabei auch eine Formulierung des einschlägigen bundesweiten Rahmenvertrages aufgezeigt.
Axel Pudimat, Vorsitzender des AV Mecklenburg-Vorpommern: Sogar Bauleistungen werden rechtssicherer vergütet als die Beschaffung teilweise extrem teurer Arzneimittel. Foto: AZ/tmb

Die aus "irgendwelchen formalen Gründen ausgesprochenen Vollretaxationen" bewertete Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, als "Diebstahl". "Die Dreistigkeit und Unverschämtheit solcher Retaxationen hat im letzten Jahr jede Angemessenheit verloren", so Pudimat. Flüchtigkeitsfehler oder nicht versorgungs- und nicht sicherheitsrelevante Formfehler von Ärzten oder Apothekern würden dazu benutzt, die komplette Leistungsbezahlung zu verweigern. Sogar der Spitzenverband der Krankenkassen habe sich bereits schlichtend geäußert, weil es im Wesentlichen um die Haltung eines einzelnen Prüfzentrums gehe. Gegen die Retaxationen juristisch vorzugehen, dauere meist mehrere Jahre bis zu endgültigen Urteilen. Außerdem könnten sehr merkwürdige juristische Sichtweisen zu völlig praxisfremden Entscheidungen führen. Allerdings habe es bereits einige ermutigende Richtersprüche gegeben.

Liefervertrag notfalls kündigen

Bessere Erfolgsaussichten sieht Pudimat auf einem anderen Weg: "Am besten wäre eine vernünftige Regelung dieser Problematik in den Lieferverträgen und es wurde auch schon versucht, solche Lösungen zu erreichen." Beispielsweise könne der der Kasse zugefügte Schaden als Grundlage für die Absetzbeträge verwendet werden, auch zuzüglich der Verwaltungskosten. Doch bei der Mehrzahl der vorliegenden Fälle falle es ihm schwer, einen Schaden zu erkennen, teilweise entstehe sogar ein Nutzen. "Das ist reine Schikane," folgerte Pudimat. Wenn die Verträge im Sinne des Prüfzentrums ausgelegt würden, sei die Sachleistungsversorgung eigentlich nicht mehr zu vertreten, folgerte Pudimat. Stattdessen müssten die Apotheken die Patienten bezahlen lassen. Sogar Bauleistungen würden rechtssicherer vergütet als die Beschaffung teilweise extrem teurer Arzneimittel. "Die wissentliche und meiner Meinung nach absichtliche Verzögerungstaktik der Krankenkassen verurteile ich deshalb auf das Schärfste", erklärte Pudimat.

Dr. Heinz Weiß, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, berichtete dazu, der Verband habe beim Deutschen Apothekerverband beantragt, das Problem bei der Mitgliederversammlung anzusprechen. Der Deutsche Apothekerverband müsse in einer solchen Situation auch bereit sein, den Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V zu kündigen. Die Formulierung in § 3 Absatz 2 des Rahmenvertrages (siehe Kasten) lade die Krankenkassen gerade dazu ein, sich die Taschen zu füllen. Dabei betonte Weiß, dass die problematischen Retaxationen nach Einführung des Gesundheitsfonds eingesetzt hätten und offenbar von einzelnen Krankenkassen als risikolose Finanzquelle genutzt würden.

Auszug aus dem Rahmenvertrag gemäß § 129 Absatz 2 SGB V:


§ 3 (2)

Ist eine Voraussetzung nach Absatz 1 nicht erfüllt, so besteht kein vertraglicher Zahlungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

Gute Erfahrungen

Doch nicht alle Verträge mit Krankenkassen führen zu solchen Problemen. Im Gegenteil, Pudimat berichtete auch über zwei für die Apotheken erfolgreiche Beispiele. So werde die Entwicklung im Bereich Blutzuckerteststreifen in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit beobachtet. Im November 2011 trat ein neuer dreiseitiger Vertrag zwischen der AOK Nordost, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Neu daran sei, dass die Krankenkasse Kosten spare ohne das Apothekenhonorar abzuschmelzen, erklärte Pudimat. Hintergrund ist eine generische Verordnungsweise für Teststreifen in Verbindung mit der Umstellung von Patienten auf andere Testgeräte. Dies bedeute erheblichen Aufwand für die Apotheken, aber die Teststreifenversorgung könne dadurch wieder wirtschaftlich attraktiv werden, folgerte Pudimat. Es verwundere nicht, dass Gegner der Vereinbarung die Patienten als Verlierer darstellen würden. Doch sollte stets nach den Gründen für Einwände gefragt werden, so Pudimat.

Als zweites positives Beispiel verwies Pudimat auf die neue Versorgung mit Grippeimpfstoffen. Dabei wähle die Apotheke je nach Angebot einen Impfstoff aus und bestelle diesen langfristig mit Liefergarantie. Nach einem Rechtsstreit mit der Firma Novartis sei die Position des Apothekerverbandes durch ein Urteil des OLG Düsseldorf und einen Entscheid des Bundeskartellamtes bestätigt worden. Damit könnten alle Apotheken im Land weiter an der Versorgung teilnehmen, was angesichts zunehmender Ausschreibungen nicht selbstverständlich sei. "Diese Ergebnisse zeigen, was bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse herauskommen kann", folgerte Pudimat.



AZ 2012, Nr. 18, S. 2

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