Gesundheitspolitik

Restarzneimittel aus Heimen für Nicht-Krankenversicherte

Bahr diskutiert auf DAZ.online: Ich habe das rechtlich klären lassen

Berlin (lk). Am 19. April besuchte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf einer Wahlkampftour in Bad Segeberg die "Praxis ohne Grenzen". Dort behandelt der Arzt Dr. Uwe Denker nicht krankenversicherte Patienten kostenlos. Zudem erhalten sie von ihm Arzneimittel-Musterpackungen. Diese reichen aber nicht aus – und so erbat der Mediziner Hilfe im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nun besuchte Bahr Dr. Denker in seiner Praxis. Nach einem einstündigen Gespräch – auch mit Apothekern und Herstellern – sprach sich der Minister dafür aus, nicht eingesetzte Alt- und Restarzneimittel aus Pflegeheimen an die betroffenen Patienten abzugeben. Das provozierte Nachfragen: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte dies geschehen? Auch DAZ.online fragte nach.

Jetzt liegt nicht nur die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Daniel Bahr äußerte sich persönlich im Diskussionsforum von DAZ.online: "Ich habe das rechtlich klären lassen und wir haben einen Weg aufgezeigt, der natürlich nicht das Dispensierrecht infrage stellt." Einige Kommentare zu diesem Thema findet Bahr "nur noch peinlich". "Nehmen Sie sich lieber ein Beispiel an den Ärzten; Arzthelfern oder Apothekern, die sich in der Praxis ohne Grenzen engagieren und nicht einfach nur ihren Frust rauslassen, sondern konkret etwas an Verbesserungen für Menschen erreichen!", schreibt der Gesundheitsminister als Kommentator auf DAZ.online.

In der offiziellen Stellungnahme des BMG heißt es: "Soweit der Eindruck entstanden ist, dass es sich um eine Neuregelung handelt, ist dies nicht richtig. (…) Grundsätzlich ist zu dem Komplex zu sagen, dass nach geltendem Recht die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Apotheken vorbehalten ist. Es existiert kein ausdrückliches gesetzliches Verbot für Apotheken Arzneimittel, die bereits an Heimbewohner oder andere Patienten abgegeben wurden, erneut abzugeben. Allerdings hat der Apotheker die Gewähr dafür zu tragen, dass diese Arzneimittel sicher und in ihrer Qualität nicht beeinträchtigt sind." Eine Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte sei nach geltendem Recht nicht zulässig, werde allerdings von der "Praxis ohne Grenzen" auch nicht beabsichtigt. Nach dem Konzept der "Praxis ohne Grenzen" sollen die Abgabe und die Prüfung der Arzneimittel durch eine öffentliche Präsenzapotheke erfolgen.

Im folgenden Kasten finden Sie den ganzen Kommentar von Bundesgesundheitsminister Bahr auf DAZ.online:

Kommentar von Daniel Bahr:


"Fakt ist, dass Ärzte sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich und ohne Vergütungen in der Praxis ohne Grenzen für Menschen engagieren, die - aus welchen Gründen auch immer – keinen Krankenversicherungsschutz haben. Sie betreuen diese Menschen medizinisch und helfen ihnen, auch wieder in einen Versicherungsschutz zurückzukehren. Dafür sammeln die Ärzte auch Spendengelder, u. a. um daraus z. T. für viel Geld Arzneimittel zu kaufen. Ein niedergelassener Apotheker ist nun bereit und hat sich freiwillig gemeldet, um diese Initiative zu unterstützen, die auch von der Apothekerkammer unterstützt wird. Er möchte gerne Arzneimittel, die in von ihm betreuten Pflegeheimen übrig bleiben und für die er Qualität und Sicherheit gewährleistet, an bedürftige Patienten der Praxis ohne Grenzen abgeben. Ich habe das rechtlich klären lassen und wir haben einen Weg aufgezeigt, der natürlich nicht das Dispensierrecht infrage stellt.

Aber die Diskussion hier ist nur noch peinlich. Und besonders peinlich finde ich die Unsachlichkeit der allesamt anonymen Kommentare. Hinter dem Schutz der Anonymität kann man offenbar mal so richtig die Sau rauslassen und lässt dabei die Fakten völlig außer Acht. Nehmen Sie sich lieber ein Beispiel an den Ärzten; Arzthelfern oder Apothekern, die sich in der Praxis ohne Grenzen engagieren und nicht einfach nur ihren Frust rauslassen, sondern konkret etwas an Verbesserungen für Menschen erreichen!"



Lesen Sie hierzu auch die DAZ.online-Meldung "Bahr: Altarzneimittel können für andere Patienten zur Verfügung stehen" vom 19. April 2012.



AZ 2012, Nr. 17, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.