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- AZ 17/2012
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Gesundheitspolitik
Honorar: Apothekern winken 200 Millionen Euro
Es gibt aber noch keine Festlegung zwischen Union und FDP über konkrete Honorarmodelle. Diskutiert werden mehrere Varianten, die sich alle um das Honorar für Nacht- und Notdienst, die BtM-Vergütung und das Rezeptur-Honorar drehen. Der 200 Millionen-Bonus ist nicht zufällig gewählt: In der Koalition hieß es dazu, mit der vorgesehenen Honoraranpassung sollten die Einbußen der AMNOG-Gesetzgebung kompensiert werden. Die ABDA hatte erst kürzlich eine Honoraranpassung im Rahmen der anstehenden AMG-Novelle gefordert. Diese kommt indessen weiter voran. Am 18. April beschloss das Bundeskabinett eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Kein Rx-Versandverbot
Darin lehnt sie das von den Ländern geforderte Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln ab. "Diesem Vorschlag stehen verfassungsrechtliche Bedenken entgegen", heißt es. Der Bundesregierung lägen keine Hinweise vor, "dass die Arzneimittelabgabe im Wege des Versandes erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz" in sich berge. Unklar ist, wie es jetzt mit dem Antrag weitergeht. Theoretisch könnten die Länder das Rx-Versandverbot in der 2. Runde der Beratungen der Länderkammer erneut in die Gesetzgebung einbringen. Hinter den Kulissen laufen derzeit aber Bemühungen, dies zu verhindern.
Eine Absage erteilte die Bundesregierung überdies dem Plan der Länder, den Apothekerberuf neu zu definieren. Sie zieht zwar eine solche Anpassung an die heutigen Verhältnisse in Betracht – allerdings nicht im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die AMG-Novelle.
Zuspruch gab es dagegen für eine von den Ländern aufgegriffene Pharmaforderung: Die Bundesregierung will prüfen, wie die künftig zwischen Arzneimittelherstellern und GKV-Spitzenverband nach einer frühen Nutzenbewertung auszuhandelnden Preisabschläge vertraulich abgewickelt werden könnten.
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