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ADEXA Info
Unerwünschte Erleichterungen
Für ADEXA haben wir einige unserer Forderungen aus der schriftlichen Stellungnahme vorgetragen:
Eine umfassende Ausbildung von pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal wäre nur noch in "Hauptapotheken" möglich. In der Folge könnte dies eine drastische Verringerung der Ausbildungsplätze bedeuten.
Die Befreiung der Filialapotheken vom Notdienst könnte zur Folge haben, dass Nacht- und Notdienste künftig nur noch von "Hauptapotheken" abgedeckt werden. Damit könnte eine größere Arbeitsbelastung für die Notdienstberechtigten der "Hauptapotheke" verbunden sein. Zum anderen würden Löcher in der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung entstehen.
Nachdem sich das BMG bis zum Referentenentwurf fast sechs Jahre Zeit gelassen hat, erscheint der vorgestellte Zeitplan des weiteren Vorgehens sehr ambitioniert. Am 20. Dezember soll der überarbeitete Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden, Mitte Januar 2012 berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusammen mit den Bundesländern, und am 10. Februar wird der Bundesrat darüber befinden. Theoretisch könnte die neue ApBetrO dann im März in Kraft treten.
Hoffentlich unterstützt der Widerstand der Bundesländer die branchenweite Ablehnung von Erleichterungen im Filialverbund für Herstellung, Prüfung und Notdienst – denn das Ministerium scheint fest entschlossen, diese durchzusetzen.
Barbara Neusetzer und Tanja Kratt, ADEXA, Erste und Zweite Vorsitzende
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