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Unerwünschte Erleichterungen

Am 28. November fand die Anhörung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn statt, zu der auch ADEXA geladen war. Insgesamt hatten die Verbände und Organisationen 40 schriftliche Stellungnahmen zur ApBetrO abgegeben, und die Tagesordnung für diesen 3½-stündigen Termin umfasste 13 Punkte. Es ging dabei unter anderem um QMS, Personal, Erleichterungen für Apotheken im Filialverbund, Botendienst und Pick-up-Stellen.

Für ADEXA haben wir einige unserer Forderungen aus der schriftlichen Stellungnahme vorgetragen:

  • Eine umfassende Ausbildung von pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal wäre nur noch in "Hauptapotheken" möglich. In der Folge könnte dies eine drastische Verringerung der Ausbildungsplätze bedeuten.

  • Die Befreiung der Filialapotheken vom Notdienst könnte zur Folge haben, dass Nacht- und Notdienste künftig nur noch von "Hauptapotheken" abgedeckt werden. Damit könnte eine größere Arbeitsbelastung für die Notdienstberechtigten der "Hauptapotheke" verbunden sein. Zum anderen würden Löcher in der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung entstehen.

Nachdem sich das BMG bis zum Referentenentwurf fast sechs Jahre Zeit gelassen hat, erscheint der vorgestellte Zeitplan des weiteren Vorgehens sehr ambitioniert. Am 20. Dezember soll der überarbeitete Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden, Mitte Januar 2012 berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zusammen mit den Bundesländern, und am 10. Februar wird der Bundesrat darüber befinden. Theoretisch könnte die neue ApBetrO dann im März in Kraft treten.

Hoffentlich unterstützt der Widerstand der Bundesländer die branchenweite Ablehnung von Erleichterungen im Filialverbund für Herstellung, Prüfung und Notdienst – denn das Ministerium scheint fest entschlossen, diese durchzusetzen.


Barbara Neusetzer und Tanja Kratt, ADEXA, Erste und Zweite Vorsitzende



DAZ 2011, Nr. 49, S. 107

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