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Verdacht auf Kindesmisshandlungen melden

BERLIN (jz). Beim Verdacht auf eine Kindesmisshandlung sind zukünftig auch Apotheker zum Handeln aufgefordert: Der Bundestag beschloss am 27. Oktober mit einer breiten Mehrheit das neue Bundeskinderschutzgesetz, das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegt hatte. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlungen und Verwahrlosungen verbessern und die Möglichkeiten derjenigen, die sich für das Wohlergehen von Kindern einsetzen, stärken.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Kinder- und Jugendhilfe verbessern – so legt es beispielsweise für diesen Bereich verbindliche Standards fest und bestimmt den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter aus hauptamtlichen Tätigkeiten der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Darüber hinaus stärkt es die Zusammenarbeit der relevanten Akteure. Damit soll die Abschottung einzelner Bereiche, die in der Vergangenheit immer wieder für Probleme gesorgt hat, überwunden werden.

Neben Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und Lehrern sollen laut Gesetz künftig auch Angehörige anderer Heilberufe helfen – somit sind auch Apotheker gefordert. Dabei gibt das Gesetz den Heilberuflern eine konkrete Vorgehensweise an die Hand: Werden diesen "in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern." Soweit erforderlich, sollen sie außerdem bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken.

Als Unterstützung bei der oft nicht einfachen Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung haben die Heilberufler gegenüber dem jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung. Sie sind, um sich von einer insoweit erfahrenen Fachkraft beraten zu lassen, dazu befugt, dieser die erforderlichen Daten in pseudonymisierter Form zu übermitteln.

Eine direkte Einschaltung des Jugendamts – inklusive der Übermittlung der entsprechenden Daten – ist ebenfalls möglich, wenn alle Zwischenschritte für den Heilberufler erfolglos erscheinen und er ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich hält, "um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden". Er muss die Betroffenen jedoch vorab darauf hinweisen, wenn dies den wirksamen Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht infrage stellt.

Schröder sieht Deutschland durch die Zustimmung im Bundestag zum neuen Gesetz "endlich auf dem richtigen Weg" beim Kinderschutz. Sie erklärte: "Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Damit verhindern wir, dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen nicht weitergegeben wurden."



DAZ 2011, Nr. 44, S. 36

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